Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Mieterin haftet nicht für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall

Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ: 49 S 106/10) wird hingewiesen.

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Gaststätte muss auf 20 Grad beheizbar sein

Es gehört zu den grundlegenden Vermieterpflichten, sicherzustellen, dass die Mieträume so beheizt werden können, wie es ihr vertraglicher Verwendungszweck erfordert. Das besagt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).

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Ohne Vollmacht dürfen Makler Grundbuch nicht einsehen

Ohne Vollmacht des Eigentümers dürfen Makler nicht das Grundbuch einsehen. Ebenso wenig dürfen Notare dies im Auftrag eines Maklers tun. Das gilt auch dann, wenn die Einsicht nach Auskunft des Maklers zur Vorbereitung des Verkaufs der Wohnung im Auftrag des Eigentümers vorgenommen werden soll. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. März 2011 (AZ: Not 26/10) wird hingewiesen.

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Führt Makler Verkaufsverhandlungen mit falschen Angaben des Verkäufers, haftet der Verkäufer

Führt ein Makler für den Verkäufer einer Immobilie die Verkaufsverhandlungen und macht unrichtige Angaben, trägt der Verkäufer hierfür die Verantwortung. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2011 (AZ: 13 U 148/10).

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Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Mieter haben Beweislast

Bei der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Sehen die Mieter einen Verstoß gegen dieses Wirtschaftlichkeitsgebot, müssen sie dies allerdings beweisen. Vor diesem Hintergrund entschied das Landgericht Heidelberg, dass eine Vermieterin berechtigt war, mehr als doppelt so hohe Müllabfuhrgebühren von ihren Mietern zu verlangen als am Ort üblich (Urteil vom 26. November 2010; AZ: 5 S 40/10).

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Gewerberaummietrecht: Kaution kann vom Vermieter auch nach Eigentumswechsel genutzt werden

Ein Vermieter kann die Kaution des Mieters auch dann verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat. Voraussetzung ist, dass sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet und er Ansprüche gegen den Mieter aus der Zeit des Mietverhältnisses hat. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. April 2011 (AZ: 2 U 192/10).

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Wohnungseigentum: Eigentümer darf Betrieb einer Spielhalle im Haus untersagen

Ein Wohnungseigentümer kann erfolgreich die Nutzung einer Gewerbeeinheit im Wohnobjekt als Spielhalle mit Internet-Café verbieten. Dies gilt selbst dann, wenn in der Zweckbestimmung für die betreffenden Räume der Betrieb eines öffentlichen „Restaurants“ oder eines „Imbissraumes“ gestattet ist. Das besagt eine Entscheidung des Landgerichts München vom 4. April 2011 (AZ: 1 S 16861/09).

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Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt werden

Die Betriebsgenehmigung für ein Unternehmen, das durch seine Tätigkeit die Luft belastet, kann rechtswidrig sein, wenn nicht geprüft wurde, ob die Immissionswerte unter der erlaubten Obergrenze liegen. Dabei müssen die Immissionen in der Nähe gelegener Betriebe mit einbezogen werden. Das folgt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. Mai 2011 (AZ: 4 B 4463/10).

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Kein Konkurrenzschutz gegen ehemalige Mitgesellschafter

Trennt sich eine Gesellschaft, und die ehemaligen Mitgesellschafter beziehen Räume in demselben Objekt, in dem die übrige Gesellschaft Büroräume hat, kann diese sich nicht auf die Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag berufen. Der Vermieter darf an die ehemaligen Mitgesellschafter vermieten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Juni 2011 (AZ: I-7 U 54/10).

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Gemischte Nutzung von Grundstücken: Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes rechtens

Bei der gemischten Bebauung eines Geländes mit Gebäuden zu Wohn-, gewerblichen und industriellen Zwecken verstößt die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsgeschäftes nicht gegen Nachbarrechte. Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Juli 2011 (Az: 1 K 375/11.KO) wird hingewiesen.

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