Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Fehler in der Jahresabrechnung - ab wann ist die gesamte Rechnung falsch?

Einmal im Jahr steht die Abrechnung der Kosten bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Tagesordnung. Die vielen gesetzlichen Änderungen und der erhebliche Umfang der Unterlagen mit Instandhaltungsrücklagen, laufenden Konten, Ein- und Ausgaben machen es dem Verwalter sehr schwer, eine „richtige“ Abrechnung zu erstellen. Der Wohnungseigentümer aber hat Anspruch auf eine richtige und ordnungsgemäße Abrechnung. Wann dieser Anspruch seine Grenzen hat und in welchem Umfang die falsche Abrechnung korrigiert werden muss, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2015 (AZ: 2 - 13 S 172/14).

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Kündigung des Mietvertrages auch bei regelmäßigen Zahlungen

Rückstände des Mieters können je nach Dauer und Höhe eine ordentliche, oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so sagt es das Gesetz. Hierbei muss es sich aber um Rückstände der eigentlichen Miete handeln, auch dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Hat der Mieter also nichts zu befürchten, solange er nur sicherstellt, dass jeden Monat die Nettomiete bei dem Vermieter ankommt? Diese Frage musste das Landgericht Berlin beantworten, auf dessen Entscheidung vom 3. Februar 2015 (AZ: 63 S 230/14) hier hingewiesen wird.

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Auch volljährige Kinder der Mieter müssen bei Räumung mitgehen

Die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung können den Vermieter vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Wenn der Vermieter gegen den Mieter nach einem teilweise langen Räumungsverfahren endlich einen Titel erwirkt hat, ist der letzte Schritt, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

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Rauchender Mieter - muss er den Rauchwarnmelder dulden?

Der Mieter ist zunächst einmal Herr in seiner Wohnung. Zumindest dann, wenn andere nicht beeinträchtigt werden. Aber auch der Vermieter möchte zu bestimmten Zeiten Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherheit der Wohnung durchführen. Wann der Mieter solche Maßnahmen auch gegen seinen Willen dulden muss, hat das Amtsgericht Halle in einer Entscheidung vom 14. März 2014 (AZ: 99 C 2552/13) klargestellt.

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Ungebetener Besuch des Vermieters

Der Vermieter ist und bleibt Eigentümer seiner Wohnung - und damit bleibt er auch berechtigt und verpflichtet. Aber was heißt das im Einzelfall? Kann der Vermieter zum Beispiel einen Termin zur Besichtigung der Wohnung vereinbaren, um sich einen Eindruck vom Zustand der Wohnung zu verschaffen? Oder hat der Mieter das Recht, in seiner Wohnung auch vom Vermieter in Ruhe gelassen zu werden? Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 12. November 2014 (AZ: 6 C 1267/14) wird hingewiesen.

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Mietminderung auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung möglich

Köln/Berlin. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter die Miete nur dann mindern kann, wenn er in der Nutzung seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dass dieser Grundsatz auch Ausnahmen kennt, zeigt eine Entscheidung des AG Köln vom 31. Juli 2014 (AZ: 203 C 192/14).

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Wechsel im Eigenbedarf - Mieter muss dennoch räumen

Der Schutz des Mieters vor dem Verlust seiner Wohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch tief verankert. Hierzu gehört unter anderem, dass der Vermieter nur aus guten Gründen den Mietvertrag kündigen kann und dann Fristen einhalten muss, die es dem Mieter ermöglichen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Insbesondere bei Gründen, die beim Vermieter liegen, wie Eigenbedarf, stehen dem Mieter lange Fristen zu, bis er die Wohnung tatsächlich räumen muss. Was aber geschieht, wenn zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Mietverhältnisses die Gründe wegfallen? Interessant ist eine Entscheidung des AG Tempelhof Kreuzberg vom 24. April 2014 (AZ: 8 C 146/13).

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Ungenehmigte Terrasse muss beseitigt werden - Verjährung wirkt sich nur auf die Kostenverteilung aus

Nimmt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung ohne die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer vor, kann dies auch noch nach Jahren zu Unstimmigkeiten führen. Die Zeit, die seit dem Umbau vergangen ist, entscheidet hierbei darüber, was den übrigen Wohnungseigentümern zusteht. Das folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 26. August 2014 (AZ: 512 C 14/14).

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Eigenbedarf zählt nicht, wenn der Mieter zu krank zur Räumung ist

Lübeck/Berlin. Ein Vermieter kann grundsätzlich einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieses berechtige Interesse des Vermieters hat seine Grenzen aber dann, wenn der Mieter wegen körperlicher oder geistiger Erkrankungen die Wohnung nicht räumen kann. Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 21. November 2014 (AZ: 1 S 43/14).

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Vermieter aufgepasst - hoher Energieverbrauch kann wohnwertminderndes Merkmal sein

Berlin/Berlin. Bisher konnte ein Vermieter der angestrebten Energiewende relativ gelassen entgegensehen. Ein Anspruch des Mieters auf entsprechende Nachrüstung der Wohnung gibt es nicht, ebenso wenig die Möglichkeit, wegen schlechter Energiewerte die Miete zu kürzen. Maßgebend für die Bewertung ist der Sollzustand der Wohnung, der auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages abstellt, so hat es der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1988 entschieden. Demgemäß gelten auch die zu diesem Zeitpunkt bestehenden technischen Normen, ohne dass es auf den gegenwärtigen Stand der Technik ankommt. Doch in der Zukunft wird der Vermieter seinen Teil zur Energiewende beitragen müssen, wenn auch nur mittelbar. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 7. November 2014 (AZ: 65 S 527/13) wird hingewiesen.

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