Strafrecht
"Sie sind verhaftet ...!"
Wann braucht man einen Strafverteidiger?
Die Antwort ist denkbar einfach: immer, wenn man
beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.

"...
bin so frei!"
Der Verteidiger ist neben dem Gericht und der
Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege. Der
Verteidiger ist unabhängig und vertritt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, nur die Interessen seines Mandanten.
Einer, der schon öfters mit dem Gesetz in
Konflikt geraten ist, kennt seine Rechte. Er weiß, dass es zweckmäßig sein
kann, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn ihm eine Straftat zur Last
gelegt wird.
Der "unbescholtene" Bürger kennt seine
Rechte im Regelfall nicht. Er weiß meist nicht, dass keine Verpflichtung
besteht, vor
der Polizei auszusagen. Also folgt er der Vorladung und geht zur Polizei. Und
macht damit gleich am Anfang einen Fehler. Denn: Die Polizeibeamten sind geschult in der
Vernehmung. Der Bürger nicht. Er ist aufgeregt und sagt dann
vielleicht etwas, was er so nicht gemeint hat. Das steht dann so aber im
Polizeiprotokoll. Zu wessen Lasten das gehen kann, wird man kaum fragen
müssen.
Deshalb:
-
Keine (voreilige) Aussage bei der Polizei
- Zuerst den Rechtsanwalt aufsuchen
Der Rechtsanwalt wird zuerst die Ermittlungsakte
einsehen und die Sache mit seinem Mandanten in Ruhe besprechen. Wenn es
zweckmäßig ist, wird der Anwalt für seinen Mandanten zu dem Vorwurf schriftlich
Stellung nehmen.
Akteneinsicht
Der Verteidiger hat das Recht, während des
Verfahrens die Akten einzusehen.
Das ist wichtig, weil sich aus der Strafakte
ergibt, was dem Betroffenen vorgeworfen wird, welche Beweismittel vorliegen oder
was z. B. Zeugen gesagt haben. Mit anderen Worten: In der Akte steht alles, je
nach Verfahrensstand, was mit dem Verfahren zusammen hängt. Anhand der Akten
kann sich der Verteidiger also ein Bild über die Sachlage verschaffen und
beurteilen, wie die "Chancen" des Betroffenen stehen.
Die Straftat
Bei Straftaten denkt der
"fernsehgeschulte" Bürger an Mord, Raub, vielleicht noch an
Diebstahl. Und sagt sich sich deshalb: "Was habe ich mit dem Strafrecht zu
tun?"
Wie schnell aus einer alltäglichen Situation ein
Strafverfahren werden kann, zeigt folgendes "Fällchen":
Sie haben im
Supermarkt eingekauft. Die Waren werden rasch im Auto verstaut ... Tür zu und
ab nach Hause. Einige Tage später erhalten Sie Post. Einer blauer Umschlag,
der nichts Gutes verheißt. Der Inhalt läßt Sie zusammenzucken: eine
Vorladung zur Polizei. Vorgeworfen werden Ihnen unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort und Sachbeschädigung. Was ist geschehen? Sie sollen die Tür Ihres
Autos beim Öffnen gegen das nebenan geparkte Fahrzeug geschlagen haben. Und
das nebenan geparkte Fahrzeug hat nun angeblich eine Beule. Jetzt stellen sich viele
Fragen.
-
Habe ich etwas bemerkt?
-
Hätte ich etwas bemerken müssen?
- Selbst
wenn, kann das denn "Unfallflucht" sein?
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen weiter.
nach oben
|