Erbrecht
Amen.
Der Pfarrer ist fertig, der Onkel beerdigt ...
Und nun?

Wer erbt eigentlich?
Wer Erbe wird, hängt davon ab, ob der Verstorbene, den die Juristen
"Erblasser" nennen, eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlassen hat oder nicht.
Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, dann richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach
dem Inhalt dieser letztwilligen Verfügung. Die gesetzlichen Erben bekommen dann nichts, wenn sie
im Testament oder im Erbvertrag nicht bedacht sind. Allerdings: Wenn der Verstorbene seine
Kinder, seine Frau (und unter Umständen auch sonstige nahe Angehörige) durch seine letztwillige
Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen hat, dann gibt es einen Pflichtteilsanpruch - wenn
man ihn geltend macht. Das kann nur innerhalb bestimmter Fristen geschehen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.
Wer wird gesetzlicher Erbe?
Die gesetzliche Erbfolge tritt nur ein, wenn der Verstorbene
weder ein Testament noch einen Erbvertrag errichtet hat. Und - man mag es kaum glauben - das ist in mehr als
65 % aller Erbfälle so. Gesetzliche Erben werden - ganz grob gesagt - die nächsten Angehörigen. Die
Einzelheiten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Wer im konkreten Einzelfall zum Kreis der gesetzlichen
Erben gehört, sagt Ihnen Ihr Anwalt.
Was ist mit Schulden des Verstorbenen?
Das Erbe kann eine schwierige Hinterlassenschaft sein ... und manchmal ist es besser oder gar
lebenswichtig, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Denn - und das ist so selten gar nicht - der Verstorbene kann
überschuldet sein. Als Erbe haften Sie grundsätzlich für die Schulden, die vom Verstorbenen stammen. Aber
Sie haben die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, womit die Sache für Sie dann erledigt ist. Die Ausschlagung
muss aber innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie wussten, daß Sie Erbe geworden sind.
Warten Sie also gegebenenfalls nicht zu lange.
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.
Aber auch wenn mit dem Nachlass alles wohlgerichtet ist, gibt es eine Menge Fragen, zu denen Sie sich kompetent
beraten lassen sollten:
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Brauchen Sie einen Erbschein oder genügen Testament
oder Erbvertrag?
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Wie kommen Sie in den Besitz der Erbschaft?
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Wann und wie können Sie über Konten des
Verstorbenen verfügen?
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An wen wird die Lebensversicherung ausbezahlt?
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Wer bezahlt die Beerdigungskosten?
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Wird Erbschaftssteuer fällig?
- Wie sollte man etwa hinterlassenes Kapital anlegen?
Und, und, und ...
Ihr Anwalt berät Sie individuell und unabhängig.
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