Vertragsrecht
Was Du schwarz auf weiß besitzt ...

Wann braucht man einen schriftlichen
Vertrag?
Wenn Sie Ihren "Gebrauchten" verkaufen wollen, nachdem das neue Auto vor der Tür steht, wenn Sie Ihrem unter
Druck geratenen Bekannten mit einem Darlehen unter die Arme greifen wollen oder sonstige wichtige Vereinbarungen
treffen wollen oder müssen, dann empfiehlt es sich immer, "schwarz auf weiß" festzuhalten, was im Einzelnen
vereinbart wurde. Die meisten Verträge kann man zwar auch mündlich wirksam
abschließen. Nur, wenn es dann nicht
so läuft, wie es sollte, müssen Sie im einzelnen darlegen und beweisen, was vereinbart wurde. Und das können
Sie sicher nur, wenn es schriftliche Vereinbarungen gibt.
Vertragsinhalt
Wer schreibt, der bleibt ... auch diese Aussage hat also ihre Berechtigung. Wichtig ist aber, dass der Inhalt
schriftlicher Verträge klar und eindeutig ist. In der Praxis kommt es immer wieder zu "Auslegungsschwierigkeiten".
Meistens deswegen, weil die im Vertrag gebrauchten Formulierungen nicht eindeutig sind.
Wenn es um bedeutsame
Vereinbarungen und Verträge gilt, sollten Sie deshalb Ihren Rechtsanwalt fragen, bevor Sie unterschreiben.

Rücktritt vom Vertrag
Er tat mir leid, der Mann im Rollstuhl vor der Tür
... Und nett war er auch noch.
Und deswegen haben Sie ein Abonnement für den
Jahresbezug einer Zeitschrift unterschrieben. Sie erzählen es am Abend Ihrem
Partner. Der dafür gar kein Verständnis hat. Und er hat ja auch Recht. Die
bestellte Zeitschrift wird kaum gelesen werden. Und die Ausgabe für das
Abonnement war wirklich überflüssig. Gehen Sie sofort zu Ihrem Anwalt. Er regelt
das für Sie. Denn Sie haben ein Widerrufsrecht.
Nicht so sehr auf das Gesetz kommt es an
als auf
seine Auslegung - und darüber bestimmt der
Richter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das steht eindeutig so in unseren Geschäftsbedingungen ...
Wenn Ihre Lieferfirma mit diesem Hinweis Ihre
Reklamation "abwürgen" will - fragen Sie Ihren Anwalt. In manchen Geschäftsbedingungen steht vieles. Aber nicht
alles, was dort steht, ist auch wirksam. Ihr Rechtsanwalt kennt sich da aus.
Also: Wenn es um (wichtige) Verträge geht - möglichst vorher zum Rechtsanwalt.
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