Familienrecht
Scheiden tut weh ... Vermögen ade?
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Es geht meist langsam... Da wird die Tür geknallt, weil man sich über eine Antwort des Ehepartners geärgert hat. Aus heiterem Himmel startet der
Partner eine völlig überzogene Schimpfkampagne über ein paar Haare, die
versehentlich im gemeinsam benutzten Kamm verblieben waren. Es geht langsam.
Irgendwann merkt man, dass man froh ist, wenn "der
Andere" aus dem Haus ist. Man redet nur noch das Nötigste miteinander.
Und aus der Liebe wird irgendwann Hass. |
Und schließlich kommt
er dann, der Gedanke an die Scheidung. |
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Scheiden tut weh. Und nicht nur das. Eine Ehescheidung kann sehr leicht
die wirtschaftliche Existenz gefährden. Jeder Partner denkt jetzt an seine
Zukunft. Damit erlangen Rechtsbegriffe eine Bedeutung, mit denen die meisten
Betroffenen nie zu tun hatten und mit denen sie so gut wie nichts anfangen
können. |
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Güterstand
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Hausratsteilung
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Umgangsrecht
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Sorgerecht
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Kindesunterhalt
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Trennungsunterhalt
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nachehelicher Unterhalt
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Vorsorgeunterhalt
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Versorgungsausgleich
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Zugewinnausgleich
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und, und, und...
Was tun? Hier
kann nur noch Ihr Anwalt helfen!
Ihr Rechtsanwalt wird in dem ersten Gespräch
mit Ihnen sehr viele Fragen stellen. Das muss er tun. Denn nur wenn er alle
Einzelheiten genau kennt, kann er Sie optimal beraten. Das wird er dann
auch tun. Und er muss und wird sehr viele Fragen mit Ihnen erörtern.
Hier nur einige
wichtige Beispiele:
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Zu wem kommen die Kinder?
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Wer bekommt die Wohnung?
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Wie wird der Hausrat geteilt?
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Wer zahlt wem Unterhalt -
wieviel und wie lange?
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Es gibt ein gemeinsames Haus?
Was wird damit?
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Es gibt Geldanlagen? Wer bekommt was?
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Es gibt Schulden?
Konto überzogen? Wer zahlt was?
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Was geschieht mit den Rentenanwartschaften?
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Wer bekommt das Auto?
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Wer behält den Hund? Und, und, und ...

Kann man sich beizeiten schützen?
Gegen eine Scheidung kann sich sicher keiner
schützen. Vor den wirtschaftlichen Folgen der Scheidung schon. Eheleuten steht
es frei, einen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Ehevertrag kann man
vertraglich einen anderen als den gesetzlichen Güterstand (sog.
Zugewinngemeinschaft) vereinbaren. Man kann auch vereinbaren, daß ein
Versorgungsausgleich (Ausschluss des Ausgleiches der während der Ehezeit
erworbenen Rentenanwartschaften) bei der Scheidung nicht erfolgen soll. Man kann
Regelungen über den nachehelichen Unterhalt treffen und ihn unter Umständen
sogar gänzlich ausschließen. Und, und, und ... Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt
darüber.
Was kostet
eine
Scheidung
eigentlich?
Sowohl das Gerichtskostengesetz wie auch das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind streitwertorientiert. Für die
Ehescheidung wird als Streitwert die dreifache Summe der zusammengerechneten
monatlichen Nettoeinkünfte beider Eheleute angesetzt. Das ist in der Regel
"erträglich". Aber: Wenn der Streit über das gemeinsame Haus, über die
vorhandenen Aktien usw. ebenfalls vom Richter entschieden werden muss, dann wird
das Verfahren teuer, oft sehr teuer. Deswegen wird Ihr Rechtsanwalt alles
versuchen, so viele Folgesachen wie möglich einvernehmlich zu klären, ohne das
Gericht zu bemühen.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehepartner seinen
eigenen Rechtsanwalt bezahlt. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Eine
Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Scheidung abdeckt, gibt es
nicht. Wohl zahlt der Rechtsschutzversicherer (abhängig vom
Versicherungsvertrag) die Beratung bzw. Erstberatung durch einen Rechtsanwalt.
Wann zum Rechtsanwalt?
Sie sollten nicht zu lange damit warten. Es ist
stets besser, zuerst den Anwalt zu befragen, bevor man dem Partner sagt, daß es
nicht mehr geht ...
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