Verkehrsrecht
Wenn's knallt ...
CRASH!
... Und nun?
Wenn er passiert, der Crash, sind Sie zunächst ganz auf sich
allein gestellt. Die
Entscheidungen, die unmittelbar nach dem Unfall getroffen werden müssen, sind
allerdings von hoher und weitreichender Bedeutung.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der besonders wichtigen Dinge, die
Sie nach dem Unfall veranlassen und bedenken sollten:
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Unfallstelle absichern |
Warnblinker an - Warndreieck aufstellen |
Verletzten helfen |
Rettungswagen
rufen - Erste Hilfe leisten |
Unfallaufnahme veranlassen |
Polizei
rufen |
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Ruhig bleiben |
Keinerlei
Diskussion mit dem Unfallgegner zur Schuldfrage
Keine voreiligen Schuldeingeständnisse
Unfallstelle nicht verlassen und nichts verändern, bevor die Polizei kommt
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Beweise sichern |
Etwaige
Veränderungen an der Unfallstelle durch den Unfallgegner dokumentieren
(Notizen/Fotos)
Namen und Adressen von Zeugen notieren
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Die Polizei ist da |
Akzeptieren Sie eine Verwarnung nur, wenn Ihr Verschulden eindeutig ist
Keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei
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Klaren Kopf behalten |
Lassen Sie sich von niemandem ein "günstiges" Mietauto oder einen "tollen" Sachverständigen aufdrängen.
Wenn man Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer
mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer verbinden will, "damit es
schnell geht", sagen Sie: "Nein, danke!"
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Ja, und danach sollten Sie dann schnellstens einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt
vereinbaren. Zunächst geht es fast immer um die Frage "schuld oder nicht schuld". Auch dann, wenn Sie meinen, die Schuldfrage sei eindeutig, sollten Sie auf den Rat Ihres Anwalts nicht verzichten. Er wird Ihnen kompetent, zuverlässig und fallbezogen die anstehenden Fragen beantworten.
- Wann kann der Wagen in die Werkstatt, ohne dass Schadensersatzansprüche gefährdet werden?
- Sollte vorher ein Gutachten von einem Kraftfahrzeugsachverständigen eingeholt werden?
- Wie steht es mit der Wertminderung nach
Reparatur? Wann liegt ein Totalschaden vor?
- Muss die eigene Haftpflichtversicherung verständigt werden?
- Soll man
seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehmen? Oder wäre das ein Fehler?
- Und wenn der Crash heftig war: Besteht ein Schmerzensgeldanspruch? Brauchen Sie dafür ein Attest vom Arzt? Wann kann man einen Haushaltsführungsschaden geltend machen? Und, und, und ...
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In jedem Fall sorgt Ihr Rechtsanwalt für die bestmögliche Abwicklung. Er läßt sich von keiner Partei hinhalten, er kennt alle Tricks und Schliche, die
gelegentlich versucht werden - und tappt deswegen auch in keine Falle. Und
wenn Ihr Unfallgegner schuld war, zahlt die gegnerische Versicherung das
Rechtsanwaltshonorar. Sind Sie rechtsschutzversichert, brauchen Sie über das
Honorar ohnehin nicht nachzudenken.
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Aber Vorsicht bei manchen
Rechtsschutzversicherern: Ihnen steht immer die freie Anwaltswahl zu. D. h., Sie
bestimmen den Rechtsanwalt und nicht die Rechtsschutzversicherung. Deshalb ist
dringend davon abzuraten, selbst Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
aufzunehmen. Überlassen Sie das in Ihrem Interesse dem Rechtsanwalt. Sie
brauchen ihm nur die Versicherungsgesellschaft und Ihre
Versicherungsscheinnummer zu nennen und er holt die Kostendeckungszusage ein.
Einige Rechtsschutzversicherer wollen Ihnen einen
Anwalt "andienen", mit dem die Versicherung zusammenarbeitet. Dieser Anwalt
erhält seine Aufträge von der Versicherung. Und da können Sie sich leicht
vorstellen, wessen Interessen der "Versicherungsanwalt" an erster Stelle im Auge
haben wird...
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