Honorar
Anwaltshonorar ...
Wer soll das bezahlen?
Das Honorar, das der Rechtsanwalt für seine Leistungen
erhält, ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) geregelt. Deshalb kann man schon bei der Übernahme des Mandats
sagen, welche Gebühren voraussichtlich entstehen werden. Das bedeutet für
Sie ein Stück Sicherheit.
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Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die
Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts ggf. mit einer Selbstbeteiligung, die sich aus dem
Versicherungsvertrag ergibt. Für welche Fälle Ihr Rechtsschutzversicherer
eintreten muss, hängt unter anderem vom Inhalt Ihres Versicherungsvertrags ab.
Sofern Sie nur über geringe Einkünfte verfügen,
können Sie für die außergerichtliche Tätigkeit einen Anspruch auf Beratungshilfe
haben. Bei einem gerichtlichen Verfahren kann für Sie Prozesskosten- bzw.
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Beratungshilfe:
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Rechtsanwaltskosten für
die Beratung oder Ihre außergerichtliche Vertretung zu tragen, können Sie beim
Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Beratungshilfeschein
beantragen. Den Beratungshilfeschein übergeben Sie dem Rechtsanwalt, der mit der
Staatskasse abrechnet. In diesem Fall zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von
15 Euro.
Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe:
Jedem Bürger soll die Möglichkeit zur Verfolgung oder
Verteidigung seiner Rechte gegeben werden, wenn er die Kosten nicht oder nur
teilweise aufbringen kann. Hierzu gibt es die Prozesskostenhilfe oder, in
familienrechtlichen Angelegenheiten, die Verfahrenskostenhilfe. Voraussetzung
für die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist, dass die
beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf
Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Wann der Gegner die Kosten zu tragen hat:
Wenn Ihr Rechtsanwalt für Sie tätig wird, um zum Beispiel Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall durchzusetzen, dann muss der Versicherer
des Fahrzeugs des Unfallgegners die Kosten übernehmen, wenn die Ansprüche durchgesetzt werden. Und Ihr ehemaliger "guter Freund"
wird mit den Kosten belastet, die für den Anwalt entstanden sind, wenn er das Darlehen, das
Sie ihm gegeben hatten, erst auf Druck Ihres Rechtsanwalts zurückzahlt.
Der Rechtsanwalt wird zunächst bestrebt sein,
Ihre Interessen und Ihr Anliegen
außergerichtlich durchzusetzen. Manchmal läßt sich aber ein Prozess nicht
vermeiden.
Wenn
Sie Ihren Anspruch durchsetzen, den Prozess also
gewinnen, trägt der Gegner die Kosten, auch das Honorar
Ihres Anwalts.
Umgekehrt müssten Sie alles bezahlen, wenn das Gericht gegen Sie entscheidet.
Deswegen wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen vorher die
Chancen und die Risiken eines Rechtsstreits besprechen, so
dass Sie eine gute
Grundlage für Ihre Entscheidung haben, ob es zum Prozess kommt.
Steht für Sie eine solche Entscheidung aktuell an? Der Prozesskostenrechner
sagt Ihnen, wie hoch das Kostenrisiko Ihres Verfahrens ist.

Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses I. und II. Instanz
Mit Hilfe des Prozesskostenrechners können Sie die
voraussichtlichen Kosten eines Prozesses berechnen.
zum Prozesskostenrechner
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