Urteile
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nach Rechtsgebieten geordnet - ausgewählte Urteile
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Arbeitsrecht Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub
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Erbrecht Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfolge, Erbschein, Erbvertrag, Nachlaßverzeichnis, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis ...
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Familienrecht Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich ...
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Kaufrecht Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Nachbesserung, Rücktritt, Sachmangel, Versendungskauf ...
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Mietrecht Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Modernisierung, Schönheitsreparaturen ...
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Verkehrsrecht Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Schadenregulierung, Schmerzensgeld, Unfallflucht ...
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Vertragsrecht AGB, Haftungsausschluß, Immobilien, Versendungskauf, Vertragsgestaltung, Vorvertrag, Widerrufsrecht ...
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Was man bei der Lektüre von Urteilen berücksichtigen sollte |
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Die Urteile zeigen, wie die genannten Gerichte in den
geschilderten Fällen entschieden haben. Dadurch können Sie sich einen Eindruck
über die Rechtsprechung zu einer bestimmten Fallkonstellation verschaffen.
Ob die Entscheidungen aber auf einen anderen Fall übertragbar sind, bedarf
einer sorgfältigen Analyse des zu beurteilenden Einzelfalls. Schon geringe
Abweichungen im Sachverhalt, die dem Laien unbedeutend erscheinen mögen,
können zu einer vollkommen anderen rechtlichen Würdigung führen. Nicht ohne
Grund gilt unter Juristen der Satz: Jeder Fall ist anders.
Zu beachten ist auch, dass es im deutschen Rechtssystem
das Zurückgreifen auf Präzedenzfälle nicht gibt. Der Richter ist damit nicht
an die Entscheidung eines anderen Gerichts gebunden, sondern trifft seine
Entscheidung eigenverantwortlich. Er kann sich an der Rechtsprechung anderer
Gerichte orientieren, braucht es aber nicht. D. h. es gibt in der
Rechtsprechung nicht nur schwarz und weiß, sondern ein Spektrum unendlich
vieler Grautöne.
Ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht hat
das in beindruckender Weise folgendermaßen formuliert: |
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"Ich wage nach
einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang
eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz
vorauszusagen: Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach
einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht
kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist
schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger
Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner
Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte
dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen
Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit
allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das
heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden
Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." |
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Prof. Willi Geiger,
Bundesverfassungsrichter a.D., Karlsruhe, in: Deutsche
Richterzeitung", 9/1982, S. 325 |
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