Am Anfang der
anwaltlichen Tätigkeit steht das Problem, das es für den Mandanten zu lösen
gilt. Unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet ist stets eine Konfliktsituation der Anlass, das
know-how des Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Der Konflikt kann bereits
bestehen oder sich als denkbare und mögliche Entwicklung darstellen.
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Um eine Lösung
erarbeiten zu können, muss das Problem analysiert werden. Die Erarbeitung des
Sachverhalts ist der Grundstein für die rechtliche Würdigung. Wesentliches
von Unwesentlichem zu trennen - daraus entsteht der Sachverhalt, dessen
rechtliche Möglichkeiten ausgelotet und erarbeitet werden müssen. |
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Sind Sachverhalt
und Rechtslage geklärt, ist die Lösung der Schritt, der zum Ziel führt.
Lösung heißt, Erreichbares zu ermöglichen, aber auch klarzustellen, wann ein
Ziel nur unrealistisches Wunschdenken ist. Recht besteht nicht nur aus
Schwarz und Weiß, sondern ist eine Palette unendlich vieler Grautöne.
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