Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Böswillige Nichtladung eines Eigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nichtig

Karlsruhe/Berlin. Mit Urteil vom 20. Juli 2012 (AZ: V ZR 235/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die absichtliche Nichteinladung eines Eigentümers zur Eigentümerversammlung die dort gefassten Beschlüsse nichtig macht.

Mehr...

 

Kürzung richtig bemessener Betriebskostenvorschüsse durch den Mieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Karlsruhe/Berlin. Der Bundesgerichtshof hat am 18. Juli 2012 (AZ: VIII ZR 1/11), erneut über das Verschulden des Mieters für einen eingetretenen Zahlungsverzug entschieden.

Mehr...

 

Mieter zahlen für Rauchmelder

Magdeburg/Berlin. Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören zu den Nebenkosten, für die die Mieter aufkommen müssen. Das entschied das Landgericht Magdeburg am 27. September 2011 (AZ: 1 S 171/11).

Mehr...

 

Keine Kündigung wegen Lichterketten am Haus

Berlin. Bringt ein Mieter im Außenbereich eines Hauses Lichterketten an, rechtfertigt dies keine Kündigung. Hingewiesen wird auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2010 (AZ: 65 S 390/09).

Mehr...

 

Schlüssel im Wertfach sicher genug aufbewahrt

Ein Mieter verletzt seine ihm gegenüber dem Vermieter obliegende Obhutspflicht nicht, wenn er im Rahmen eines Klinikaufenthaltes seine Hausschlüssel dort in einem verschließbaren Wertfach aufbewahrt. Auf die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg vom 25. Juni 2010 (AZ: 47 C 1171/09) wird hingewiesen.

Mehr...

 

Wasserrohrbruch: Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstwerken

Nach Feststellung eines Wasserschadens darf der Vermieter zunächst alles Nötige veranlassen, um weitere Schäden zu vermeiden, ehe er den Mieter informiert. Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter in den betroffenen Räumen Wertgegenstände eingelagert hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. September 2010 (AZ: 2 U 779/09).

Mehr...

 

Auch bei erheblicher Gesundheitsgefahr keine fristlose Kündigung ohne Ankündigung

Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Gefahr für seine Gesundheit muss ein Mieter zuvor ankündigen. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam. Das sagt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010 (AZ: 10 U 74/09).

Mehr...

 

Gewerberaummietrecht: Sonderkündigungsrecht bei grundloser Verweigerung der Untervermietung

Ist in einem Mietvertrag über einen Gewerberaum festgelegt, dass der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern kann, kann der Mieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Vermieter trotzdem die Untervermietung verweigert. Die Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen „1-Euro-Laden" stellt keinen wichtigen Grund dar. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2010 (AZ: 24 U 32/10).

Mehr...

 

Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten

Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen, die aufgrund einer unberechtigten gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Mieter entstanden sind. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10).

Mehr...

 

Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel: Keine Mietminderung möglich

Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden gab am 20. Juli 2010 (AZ: 5 U 1286/09) einem Orthopäden Recht, dem der Vermieter im gleichen Gebäude einen Arzt für die Fachrichtung Chirurgie/Unfallchirurgie vor die Nase setzte.

Mehr...

 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  13  14  15 

 

   Entscheidungen zu anderen Rechtsgebieten

 

 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab