Mietrecht
Wasserschaden: Verursacher muss nicht alles zahlen
Macht ein Wasserschaden Malerarbeiten erforderlich, muss der
Verursacher nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Werden Räume, die an die
geschädigte Wand nur angrenzen und über fünf bis sechs Jahre alte Tapeten
verfügen, renoviert, sind dies Kosten, die sowieso im Zuge regulärer
Schönheitsreparaturen anfallen. Diese muss der Verursacher des Schadens nicht
ersetzen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 24. Januar 2011 (AZ: 2 U
209/10).
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Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt -
Haftpflichtversicherung muss zahlen
Die Benutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen auf einem
Echtholzparkett gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung.
Dadurch entstandene Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Hat der
Mieter eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen. Das folgt aus einer
Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 1. März 2010 (AZ: 2 T 5/10).
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Ohne Schlüsselübergabe keine Pflicht zur Mietzahlung
Ein Vermieter kann für die vermieteten Räumlichkeiten nicht
allein schon aufgrund eines vorliegenden Mietvertrages Miete verlangen. Der
Anspruch auf Mietzahlung entsteht erst, wenn der Vermieter dem Mieter den
Schlüssel übergeben hat. Verwiesen sei hierzu auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: 10 U 60/10).
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Mieterin haftet nicht für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem
Notfall
Wer hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall in der
Nachbarwohnung hat, darf die Feuerwehr rufen. Der Anrufer haftet dann nicht für
Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch die Feuerwehr entstehen. Auf
eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (AZ:
49 S 106/10) wird hingewiesen.
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Gaststätte muss auf 20 Grad beheizbar sein
Es gehört zu den grundlegenden Vermieterpflichten,
sicherzustellen, dass die Mieträume so beheizt werden können, wie es ihr
vertraglicher Verwendungszweck erfordert. Das besagt eine Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U
65/10).
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Ohne Vollmacht dürfen Makler Grundbuch nicht einsehen
Ohne Vollmacht des Eigentümers dürfen Makler nicht das Grundbuch
einsehen. Ebenso wenig dürfen Notare dies im Auftrag eines Maklers tun. Das gilt
auch dann, wenn die Einsicht nach Auskunft des Maklers zur Vorbereitung des
Verkaufs der Wohnung im Auftrag des Eigentümers vorgenommen werden soll. Auf
eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. März 2011
(AZ: Not 26/10) wird hingewiesen.
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Führt Makler Verkaufsverhandlungen mit falschen Angaben des
Verkäufers, haftet der Verkäufer
Führt ein Makler für den Verkäufer einer Immobilie die
Verkaufsverhandlungen und macht unrichtige Angaben, trägt der Verkäufer hierfür
die Verantwortung. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom
24. Januar 2011 (AZ: 13 U 148/10).
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Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Mieter haben Beweislast
Bei der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter auf ein
angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Sehen die Mieter einen Verstoß
gegen dieses Wirtschaftlichkeitsgebot, müssen sie dies allerdings beweisen. Vor
diesem Hintergrund entschied das Landgericht Heidelberg, dass eine Vermieterin
berechtigt war, mehr als doppelt so hohe Müllabfuhrgebühren von ihren Mietern zu
verlangen als am Ort üblich (Urteil vom 26. November 2010; AZ: 5 S 40/10).
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Gewerberaummietrecht: Kaution kann vom Vermieter auch nach
Eigentumswechsel genutzt werden
Ein Vermieter kann die Kaution des Mieters auch dann verwerten,
wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat. Voraussetzung ist,
dass sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet und er Ansprüche gegen
den Mieter aus der Zeit des Mietverhältnisses hat. Das ergibt sich aus einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. April 2011 (AZ: 2
U 192/10).
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Wohnungseigentum: Eigentümer darf Betrieb einer Spielhalle im
Haus untersagen
Ein Wohnungseigentümer kann erfolgreich die Nutzung einer
Gewerbeeinheit im Wohnobjekt als Spielhalle mit Internet-Café verbieten. Dies
gilt selbst dann, wenn in der Zweckbestimmung für die betreffenden Räume der
Betrieb eines öffentlichen „Restaurants“ oder eines „Imbissraumes“ gestattet
ist. Das besagt eine Entscheidung des Landgerichts München vom 4. April 2011
(AZ: 1 S 16861/09).
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