Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Mietrecht

 

Eigentum verpflichtet: Wohnungseigentümer für die Nutzung der Wohnung verantwortlich

Karlsruhe/Berlin. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst nicht nutzen, sind für die Art und Weise der Nutzung verantwortlich. Selbst wenn die Wohnung vermietet oder jemand anderem zur Nutzung überlassen und dann weitervermietet wird, bleibt der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich. Andere Wohnungseigentümer aus der Eigentümergemeinschaft können vom Wohnungseigentümer die korrekte Nutzung verlangen. Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Mai 2014 (AZ: V ZR 131/13) wird hingewiesen.

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Wasserabweisende Lackfarbe ist ein No-Go

(DAV). Wie hat eine ordnungsgemäß renovierte Wohnung beim Auszug auszusehen? Über diese Frage gibt es nicht selten Streit zwischen Vermieter und Mieter. Der Zankapfel ‚Wandanstrich’ führt manchmal bis vor den Richtertisch.

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Kündigung wegen geparktem Roller

Offenbach/Berlin. Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des Vermieters unerlaubt parken - deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach kündigen. Das Parken stellt zumindest dann keine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters dar, wenn er es zuvor längere Zeit durfte. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Offenbach vom 4. Dezember 2013 (AZ: 37 C 180/13) wird hingewiesen.

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Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen

Kaufbeuren/Berlin. Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein", darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13) wird hingewiesen.

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Keine Kündigung des Mieters, wenn Kündigungsgrund seit Jahren bekannt ist

Lüneburg/Berlin. Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12).

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Mieter muss wegen Zigarettenqualms Wohnung räumen

Düsseldorf/Berlin. Bislang waren sich Mieter sicher: In ihrer Wohnung dürfen sie uneingeschränkt rauchen. Die Richter am Amtsgericht Düsseldorf sahen das nun in einem Fall anders (AZ: 24 C 1355/13, Urteil vom 31.07.2013). Nach 40 Jahren muss ein Raucher seine Wohnung räumen. Seine Vermieterin hatte nach Beschwerden seiner Nachbarn geklagt. Wie viel Rauch ist zu viel? Muss ein Raucher auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und wie steht es um zusätzliche Schönheitsreparaturen wegen des blauen Dunstes? Die Deutsche Anwaltauskunft informiert, wann Vermieter Rauchern einen Riegel vorschieben dürfen.

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Kein Mietvertrag für Gewerkschaftsmitglied - kein Schadensersatz

München/Berlin. Gibt der Vermieter eine Wohnung möglicherweise wegen der Gewerkschaftszugehörigkeit des Mietinteressenten nicht an diesen, liegt damit kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Der Wohnungsinteressent hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Oktober 2012 (AZ: 423 C 14869/12).

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Alte Fahrstühle müssen nicht nachgerüstet werden - Fahrstuhlbetreiber haftet nicht wegen technischer Störung

Frankfurt/Berlin. Ältere Fahrstühle müssen nicht mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachgerüstet werden. Bei einem Unfall wegen einer technischen Störung haftet der Fahrstuhlbetreiber nicht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2013 (AZ: 3 U 169/12).

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Vermieter darf Strom nicht abstellen

München/Berlin. Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für diesen Zeitraum gewisse Mindestpflichten des Vermieters. Dazu gehört die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2012 (AZ: 473 C 16960/12) wird hingewiesen.

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Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

München/Berlin. Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht, dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich“ unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 13. Januar 2012 (AZ: 474 C 19752/11).

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