Mietrecht
Eigentum verpflichtet: Wohnungseigentümer für die Nutzung der
Wohnung verantwortlich
Karlsruhe/Berlin. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst
nicht nutzen, sind für die Art und Weise der Nutzung verantwortlich. Selbst wenn
die Wohnung vermietet oder jemand anderem zur Nutzung überlassen und dann
weitervermietet wird, bleibt der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung
verantwortlich. Andere Wohnungseigentümer aus der Eigentümergemeinschaft können
vom Wohnungseigentümer die korrekte Nutzung verlangen. Auf die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Mai 2014 (AZ: V ZR 131/13) wird hingewiesen.
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Wasserabweisende Lackfarbe ist ein No-Go
(DAV). Wie hat eine ordnungsgemäß renovierte Wohnung beim Auszug
auszusehen? Über diese Frage gibt es nicht selten Streit zwischen Vermieter und
Mieter. Der Zankapfel ‚Wandanstrich’ führt manchmal bis vor den Richtertisch.
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Kündigung wegen geparktem Roller
Offenbach/Berlin. Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des
Vermieters unerlaubt parken - deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach
kündigen. Das Parken stellt zumindest dann keine erhebliche Vertragsverletzung
des Mieters dar, wenn er es zuvor längere Zeit durfte. Auf eine Entscheidung des
Amtsgerichts Offenbach vom 4. Dezember 2013 (AZ: 37 C 180/13) wird hingewiesen.
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Mieter muss Vermieter die Wahrheit sagen
Kaufbeuren/Berlin. Fragt ein Vermieter einen
Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss
dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein", darf der
Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Auf eine Entscheidung
des Amtsgerichts Kaufbeuren vom 7. März 2013 (AZ: 6 C 272/13) wird hingewiesen.
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Keine Kündigung des Mieters, wenn Kündigungsgrund seit Jahren
bekannt ist
Lüneburg/Berlin. Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt,
kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen
Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies
entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12).
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Mieter muss wegen Zigarettenqualms Wohnung räumen
Düsseldorf/Berlin. Bislang waren sich Mieter sicher: In ihrer
Wohnung dürfen sie uneingeschränkt rauchen. Die Richter am Amtsgericht
Düsseldorf sahen das nun in einem Fall anders (AZ: 24 C 1355/13, Urteil vom
31.07.2013). Nach 40 Jahren muss ein Raucher seine Wohnung räumen. Seine
Vermieterin hatte nach Beschwerden seiner Nachbarn geklagt. Wie viel Rauch ist
zu viel? Muss ein Raucher auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und wie steht es
um zusätzliche Schönheitsreparaturen wegen des blauen Dunstes? Die Deutsche
Anwaltauskunft informiert, wann Vermieter Rauchern einen Riegel vorschieben
dürfen.
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Kein Mietvertrag für Gewerkschaftsmitglied - kein Schadensersatz
München/Berlin. Gibt der Vermieter eine Wohnung möglicherweise
wegen der Gewerkschaftszugehörigkeit des Mietinteressenten nicht an diesen,
liegt damit kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.
Der Wohnungsinteressent hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das ergibt sich
aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Oktober 2012 (AZ: 423 C
14869/12).
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Alte Fahrstühle müssen nicht nachgerüstet werden -
Fahrstuhlbetreiber haftet nicht wegen technischer Störung
Frankfurt/Berlin. Ältere Fahrstühle müssen nicht mit modernen
Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachgerüstet werden. Bei einem Unfall wegen
einer technischen Störung haftet der Fahrstuhlbetreiber nicht. Das ergibt sich
aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar
2013 (AZ: 3 U 169/12).
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Vermieter darf Strom nicht abstellen
München/Berlin. Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung
des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die
Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für diesen Zeitraum gewisse
Mindestpflichten des Vermieters. Dazu gehört die Bereitstellung der
grundlegenden Versorgungsstandards. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts
München vom 24. Juli 2012 (AZ: 473 C 16960/12) wird hingewiesen.
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Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
München/Berlin. Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die
Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht,
dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber
einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich“ unter
das Mietverhältnis gezogen werden sollte. Dies ergibt sich aus einem Urteil des
Amtsgerichts München vom 13. Januar 2012 (AZ: 474 C 19752/11).
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