Mietrecht
Vermieter darf Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der
Jahresfrist noch korrigieren
Berlin. Ein Vermieter darf eine formal korrekte
Betriebskostenabrechnung, die er fristgerecht zugestellt hat, auch nach Ablauf
der Jahresausschlussfrist noch korrigieren. Dies ergeht aus einem Urteil des
Landgerichts Berlin vom 25. Juni 2007 (AZ: 67 S 6/07).
Mehr...
Mitteilung der im Mietspiegel angegebenen Spanne ist für die
Wirksamkeit einer Mieterhöhungsforderung entbehrlich
Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung ist auch ohne Nennung einer
Mietspanne, die sich aus dem Mietspiegel ergibt, wirksam. Es reicht aus, bei
einem qualifizierten Mietspiegel das Feld anzugeben, in das die betroffene
Wohnung fällt. Der Vermieter muss den Mietspiegel nicht beilegen. Dies geht aus
einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ: VIII ZR 11/07)
hervor.
Mehr...
Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Waldshut-Tiengen/Berlin. Will der Vermieter fristgerecht eine
Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein
Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung
am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der
Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom
9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650,00 €
sitzen.
Mehr...
Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege vor Ort
Freiburg/Berlin. Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die
Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz
des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort
des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen.
Er muss sich auch nicht mit der Übersendung von Fotokopien zufrieden geben. Das
folgt aus einem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. März 2011 (AZ: 3 S
348/10).
Mehr...
Parkett statt Teppich: Es darf lauter sein
Brandenburg/Berlin. Tauscht ein Wohnungseigentümer den
Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz
gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes
entspricht. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg
vom 20. Mai 2010 mit (AZ: 5 Wx 20/09).
Mehr...
Mieter muss bei Auszug Zählerablesung nicht zahlen
Karlsruhe/Berlin. Der Vermieter kann von einem ausziehenden
Mieter keine Gebühr für die Ablesung des Zählers verlangen. Dies gilt auch, wenn
der Mieter mitten in der Abrechnungsperiode umzieht, denn es handelt sich bei
den Ablesekosten um Verwaltungskosten. Das ergeht aus einem Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 14. November 2007 (AZ. VIII ZR 19/07) hervor.
Mehr...
Mieter muss nicht Außenseite der Fenster streichen
Berlin. Eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter
generell zum Streichen der Fenster verpflichtet, ist wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Der Mieter kann nicht
verpflichtet werden, auch die Außenseite der Fenster zu streichen. Dies geht aus
einem mieterfreundlichen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 17. September 2007
(AZ: 8 U 77/07) hervor.
Mehr...
Mieter müssen nicht Kosten für Öltankreinigung zahlen
Speyer/Berlin. Kosten für eine unregelmäßige Öltankreinigung sind
keine Betriebskosten, die die Mieter tragen müssen, sondern
Instandhaltungskosten. Eine andere Vereinbarung in einem Formularmietvertrag ist
unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer vom 3.
September 2007 (AZ: 33 C 126/07) hervor.
Mehr...
Mieterhöhung wegen Modernisierung: Auch bei verspäteter
Ankündigung wirksam
Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung aufgrund von
Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die
vorgeschriebene dreimonatige Ankündigungsfrist nicht einhält. Dies gilt auch in
dem Fall, wenn der Mieter mitteilt, dass er die Mieterhöhung nicht akzeptiert.
Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 19.
September 2007 (AZ. VIII ZR 06/07).
Mehr...
Mieterhöhung: Zustimmung durch Zahlung ausreichend
Berlin. Allein durch Zahlung der erhöhten Miete signalisiert ein
Mieter seine Zustimmung zu der Erhöhung. Eine schriftliche Einwilligung ist dann
unnötig. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem Urteil vom 2.
September 2009 (AZ: 6 C 280/09).
Mehr...
◄
Entscheidungen zu anderen Rechtsgebieten
|