Arbeitsrecht
Lohnanspruch ab erstem Arbeitstag auch bei Beschäftigungsverbot
Ein Lohnanspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag. Dies gilt
auch, wenn vom ersten Arbeitstag an ein Beschäftigungsverbot wegen einer
Schwangerschaft besteht. Auch dann hat die Frau Anspruch auf den Lohn, entschied
das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 30. September 2016 (AZ: 9 Sa
917/16).
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Freistellung: Arbeitgeber darf Arbeitszeitguthaben auch bei
Krankheit abbauen
Mainz/Berlin. Wird ein Mitarbeiter im Zuge einer Kündigung
freigestellt und erkrankt in dieser Zeit, darf der Arbeitgeber trotzdem das
Arbeitszeitguthaben abbauen. Auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 (AZ: 5 Sa 342/15) wird hingewiesen.
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Wertsachen im Betrieb gestohlen - wann haftet der Arbeitgeber?
Ein Arbeitgeber muss nur zumutbare Maßnahmen ergreifen, um zu
verhindern, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz bestohlen werden. Dies gilt auch
nur in Bezug auf die Dinge, die ein Arbeitnehmer regelmäßig mit sich führt oder
die er für seine Arbeit benötigt. Darauf wies das Landesarbeitsgericht Hamm in
einem Verfahren am 21. Januar 2016 (AZ: 18 Sa 1409/15) hin.
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Chef darf Browserverlauf von Dienstrechnern prüfen
Der Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines
Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Voraussetzung ist
allerdings, dass dies geschieht, um einen Missbrauch festzustellen. Dies ergibt
sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.
Januar 2016 (AZ: 5 Sa 657/15).
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Fortbildungskosten - unangemessene Staffelung der
Rückzahlungspflicht
Bei einer Fortbildung wird vereinbart, dass die
Fortbildungskosten unter bestimmten Umständen zu erstatten sind, wenn der
Arbeitnehmer frühzeitig kündigt. Die Vereinbarung über die Rückzahlungsfrist ist
allerdings dann unangemessen, wenn es nur eine grobe jährliche Staffelung der
Reduzierung der Rückzahlungspflicht gibt. Vor allem gilt das dann, wenn die
Rückforderungssumme das monatliche Brutto-Einkommen um ein Vielfaches
übersteigt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz vom 3. März 2015 (AZ: 8 Sa 561/14).
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Urlaubstage werden vererbt
Das Bundesarbeitsgericht ging in seiner Rechtsprechung bisher
davon aus, dass mit dem Tod die höchstpersönliche Leistungspflicht des
Arbeitnehmers erlischt und damit auch sein eventuell noch bestehender
Urlaubsanspruch. Doch jetzt entschied das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 7.
Oktober 2015; AZ: 56 Ca 10968/15) anders.
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Schlägerei auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose
Kündigungündigung
Die närrische Jahreszeit macht auch vor dem Arbeitsrecht nicht
halt. Aber unabhängig davon, ob man Karneval, Fasching oder Fastnacht feiert,
muss man Recht und Gesetz achten: Wer auf einer betrieblichen Feier Kollegen
verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung - auch
dann, wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist. So haben das
Landesarbeitsgericht Düsseldorf (AZ: 13 Sa 957/15) und das Arbeitsgericht
Düsseldorf entschieden (AZ: 11 Ca 1836/15).
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Kündigung angeblich wegen Forderung nach Überstundenbezahlung -
Beweislast beim Mitarbeiter
Mainz/Berlin. Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht
benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss
allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können. Verwiesen wird
auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April
2015 (AZ: 4 Sa 577/14).
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Kündigung bei Weigerung Firmenfahrzeug zu nutzen
Weigert sich ein Mitarbeiter, das Firmenfahrzeug zu nutzen, kann
ihm auch nach fast 20 Jahren gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 14. Oktober 2015 (AZ: 2 Ca
1765/15).
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Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen
Auch wenn es in einem Betrieb üblich ist, dass er für die
Raucherpausen der Mitarbeiter den Lohn weiter zahlt, ohne die genaue Häufigkeit
und Dauer der Pausen zu kennen, können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen,
dass dies auch künftig so bleibt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. August 2015 hin (AZ: 2 Sa 132/15).
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