Arbeitsrecht
Arbeitsverweigerung wegen zu niedrigem Lohn - fristlose Kündigung
Kiel/Berlin. Ein Streit um Lohnansprüche berechtigt den
Arbeitnehmer nicht, die Arbeit zu verweigern. Es droht ihm dann eine
außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Über eine entsprechende
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Oktober 2013
(AZ: 5 Sa 111/13) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen
Anwaltvereins.
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Kündigung wegen Steuerhinterziehung
Kiel/Berlin. Wer durch eine gesetzwidrige Abrechnungspraxis
Steuern hinterzieht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn
der Vorgesetzte diese Abrechnungspraxis vorgeschlagen hat und gutheißt. Auf eine
entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 7. Januar 2014 (AZ: 2 Ca
1793 a/13) wird hingewiesen.
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Bewerbung: Entschädigung für Benachteiligung wegen eines Kindes
Hamm/Berlin. Bei einem Bewerbungsverfahren darf kein Bewerber
diskriminiert werden. Geschieht dies doch, hat er Anspruch auf eine
Entschädigung. Diskriminiert ein potentieller Arbeitgeber eine Bewerberin, weil
sie Mutter ist, muss er diese Entschädigung zahlen. Das hat das
Landesarbeitsgericht Hamm am 6. Juni 2013 (AZ: 11 Sa 335/13) entschieden.
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Betriebsrat als Seminarreferent für Gewerkschaft tätig - keine
Kündigung
Düsseldorf/Berlin. Arbeitet ein Betriebsrat aufgrund seiner
Betriebsratstätigkeit wöchentlich 7,5 Stunden mehr als sein Arbeitsvertrag
vorsieht, darf er den Überstundenausgleich nutzen, um als Seminarreferent für
eine Gewerkschaft tätig zu sein. Sein Arbeitgeber darf ihm deswegen nicht
kündigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Düsseldorf vom 30. Januar 2014 (AZ: 15 TaBV 100/13) wird hingewiesen.
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Kein weinender Smiley im Zeugnis
Kiel/Berlin. Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis
aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der
Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss.
Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 18. April 2013 (AZ: 5 Ca 80
b/13) wird hingewiesen.
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Gewerkschaft kann Betriebsversammlung nicht verhindern
Bremen/Berlin. Stehen Betriebsratswahlen an, kann eine
Gewerkschaft die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes nicht
verhindern. Wenn Mitarbeiter sie beim Arbeitgeber organisieren, hat die
Gewerkschaft keine Möglichkeit, diese Versammlung in ihren Räumen durchführen zu
lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15.
März 2013 (AZ: 8 BVGa 802/13).
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Keine Kündigung wegen angeblicher illegaler Musik- und
Filmdownloads
Hamm/Berlin. Wird ein Mitarbeiter verdächtigt, illegal Musik und
Filme über den Dienstrechner heruntergeladen zu haben, darf der Arbeitgeber ihm
nicht ohne Weiteres kündigen. Lässt sich der Verdacht nicht hinreichend
begründen und sind solche Downloads auch in Abwesenheit des Mitarbeiters
erfolgt, ist eine Verdachtskündigung unwirksam. Die Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung
des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Dezember 2013 (AZ: 13 Sa 596/13).
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Wechsel von Vollzeit in Teilzeit - Urlaub wird umgerechnet
Frankfurt am Main/Berlin. Wechselt ein Mitarbeiter während eines
Kalenderjahres von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle, wird der Urlaub
umgerechnet. Es gilt dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitstelle. Dies entschied
das Hessische Landesarbeitsgericht am 30. Oktober 2012 (AZ: 13 Sa 590/12).
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Zu klein zum Fliegen - Diskriminierung aufgrund der Größe
Köln/Berlin. Eine tarifliche Festlegung, dass Pilotinnen und
Piloten eine Körpergröße von 165 bis 198 Zentimetern haben müssen, diskriminiert
indirekt die weiblichen Bewerber für eine Pilotenausbildung. Eine solche
Regelung schließe deutlich mehr Frauen als Männer von dieser Ausbildung aus. Auf
eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 2013 (AZ: 15 Ca
3879/13) wird hingewiesen.
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Kündigung von Polizei-Angestelltem wegen Foto mit Totenkopf
unwirksam
Hamburg/Berlin. Ein Polizist darf wegen eines Totenkopf-Fotos auf
seiner Facebook-Seite, aufgenommen vor einer jüdischen Schule, nicht fristlos
gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Hamburg am 18. September
2013 (AZ: 27 Ca 207/13).
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