Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Arbeitsverweigerung wegen zu niedrigem Lohn - fristlose Kündigung

Kiel/Berlin. Ein Streit um Lohnansprüche berechtigt den Arbeitnehmer nicht, die Arbeit zu verweigern. Es droht ihm dann eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Über eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Oktober 2013 (AZ: 5 Sa 111/13) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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Kündigung wegen Steuerhinterziehung

Kiel/Berlin. Wer durch eine gesetzwidrige Abrechnungspraxis Steuern hinterzieht, muss mit seiner Kündigung rechnen. Das gilt auch dann, wenn der Vorgesetzte diese Abrechnungspraxis vorgeschlagen hat und gutheißt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 7. Januar 2014 (AZ: 2 Ca 1793 a/13) wird hingewiesen.

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Bewerbung: Entschädigung für Benachteiligung wegen eines Kindes

Hamm/Berlin. Bei einem Bewerbungsverfahren darf kein Bewerber diskriminiert werden. Geschieht dies doch, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Diskriminiert ein potentieller Arbeitgeber eine Bewerberin, weil sie Mutter ist, muss er diese Entschädigung zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm am 6. Juni 2013 (AZ: 11 Sa 335/13) entschieden.

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Betriebsrat als Seminarreferent für Gewerkschaft tätig - keine Kündigung

Düsseldorf/Berlin. Arbeitet ein Betriebsrat aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit wöchentlich 7,5 Stunden mehr als sein Arbeitsvertrag vorsieht, darf er den Überstundenausgleich nutzen, um als Seminarreferent für eine Gewerkschaft tätig zu sein. Sein Arbeitgeber darf ihm deswegen nicht kündigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2014 (AZ: 15 TaBV 100/13) wird hingewiesen.

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Kein weinender Smiley im Zeugnis

Kiel/Berlin. Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 18. April 2013 (AZ: 5 Ca 80 b/13) wird hingewiesen.

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Gewerkschaft kann Betriebsversammlung nicht verhindern

Bremen/Berlin. Stehen Betriebsratswahlen an, kann eine Gewerkschaft die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes nicht verhindern. Wenn Mitarbeiter sie beim Arbeitgeber organisieren, hat die Gewerkschaft keine Möglichkeit, diese Versammlung in ihren Räumen durchführen zu lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15. März 2013 (AZ: 8 BVGa 802/13).

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Keine Kündigung wegen angeblicher illegaler Musik- und Filmdownloads

Hamm/Berlin. Wird ein Mitarbeiter verdächtigt, illegal Musik und Filme über den Dienstrechner heruntergeladen zu haben, darf der Arbeitgeber ihm nicht ohne Weiteres kündigen. Lässt sich der Verdacht nicht hinreichend begründen und sind solche Downloads auch in Abwesenheit des Mitarbeiters erfolgt, ist eine Verdachtskündigung unwirksam. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Dezember 2013 (AZ: 13 Sa 596/13).

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Wechsel von Vollzeit in Teilzeit - Urlaub wird umgerechnet

Frankfurt am Main/Berlin. Wechselt ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle, wird der Urlaub umgerechnet. Es gilt dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitstelle. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 30. Oktober 2012 (AZ: 13 Sa 590/12).

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Zu klein zum Fliegen - Diskriminierung aufgrund der Größe

Köln/Berlin. Eine tarifliche Festlegung, dass Pilotinnen und Piloten eine Körpergröße von 165 bis 198 Zentimetern haben müssen, diskriminiert indirekt die weiblichen Bewerber für eine Pilotenausbildung. Eine solche Regelung schließe deutlich mehr Frauen als Männer von dieser Ausbildung aus. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 2013 (AZ: 15 Ca 3879/13) wird hingewiesen.

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Kündigung von Polizei-Angestelltem wegen Foto mit Totenkopf unwirksam

Hamburg/Berlin. Ein Polizist darf wegen eines Totenkopf-Fotos auf seiner Facebook-Seite, aufgenommen vor einer jüdischen Schule, nicht fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Hamburg am 18. September 2013 (AZ: 27 Ca 207/13).

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