Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit
Luxemburg/Berlin. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann
bei im Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend gekürzt werden. Auf diese
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. November 2012 (AZ:
C‑229/11, C-230/11) wird hingewiesen.
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Diebstahl am Arbeitsplatz - fristlose Kündigung
Erfurt/Berlin. Auch der Diebstahl geringwertiger Sachen kann eine
Kündigung rechtfertigen. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach
hingewiesen. Die Gerichte beschäftigt darüber hinaus auch immer wieder die
Frage, wann der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz heimlich mit Videoaufzeichnung
überwachen darf. Hingewiesen sei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom
21. Juni 2012 (AZ: 2 AZR 153/11): Entwendet eine Verkäuferin eine
Zigarettenpackung aus dem Warenbestand, kann sie auch nach 18-jähriger
Betriebszugehörigkeit gekündigt werden. Für den Nachweis des Diebstahls kann der
Arbeitgeber auch auf heimliche Videoaufzeichnungen zurückgreifen. Voraussetzung
ist, dass der Videoüberwachung ein konkreter Verdacht zugrunde gelegen hat und
andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend waren.
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Fristlose Kündigung wegen Verletzung eines Kollegen durch Böller
im Dixi-Klo
Krefeld/Berlin. Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen
explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung. Dies gilt
auch dann, wenn die Verletzung nicht beabsichtigt, sondern Folge eines
fehlgeschlagenen Scherzes war. Das besagt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts
Krefeld vom 30. November 2012 (AZ: 2 Ca 2010/12).
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Lehrer schlägt Schülerin - keine Kündigung
Halle (Saale)/Berlin. Die Einzelfallabwägung in einem konkreten
Fall kann ergeben, dass ein Lehrer, der eine Schülerin geschlagen hat, nicht
gekündigt wird. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
(LAG) Halle vom 22. September 2011 (AZ: 4 Sa 404/10).
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Arbeitnehmer muss Selbstbeteiligung bei Unfall mit Dienstwagen
zahlen
Hamburg/Berlin. In zahlreichen Verträgen für die Überlassung von
Dienstwagen ist geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einem von ihm verschuldeten
Unfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Der Arbeitgeber trägt in der Regel
die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und ggf. die Kosten der Höherstufung
in der Versicherung. Diese Aufteilung der Kosten ist nicht zu beanstanden,
entschied das Arbeitsgericht Hamburg am 22. April 2008 (AZ: 20 Ca 174/07).
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Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
Stuttgart/Berlin. Eine positive Schlussformel gehört nicht zum
gesetzlich geschuldeten Teil des Arbeitszeugnisses. Ein Arbeitnehmer hat daher
keinen einklagbaren Anspruch auf eine solche Formulierung. Auf eine
entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3.
Februar 2011 (AZ: 21 Sa 74/10) wird hingewiesen.
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Urlaub muss im Übertragungszeitraum bis Ende März gewährt werden
Bremen/Berlin. Gestattet ein Arbeitgeber die Übertragung des
Jahresurlaubs in das neue Jahr, muss er diesen bis Ende März gewähren. Er kann
ihn nicht wegen dringender betrieblicher Gründe verweigern, entschied das
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven am 9. März 2011 (AZ: 8 Ga 801/11).
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Landesbeamte: Kein finanzieller Ausgleich für nicht genommenen
Urlaub
Trier/Berlin. Rechtsreferendare haben keinen Anspruch auf
finanziellen Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage. Eine Ausnahme gilt laut
Europarecht nur dann, wenn es dem Rechtsreferendar aus Umständen, die er nicht
zu verantworten hat, unmöglich war, seinen Jahresurlaub anzutreten. Das ergibt
sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 10. Mai 2011 (AZ: 1 K
1550/10.TR).
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Schmiergeldzahlung: Empfänger darf fristlos gekündigt werden
Düsseldorf/Berlin. Nicht nur, wer ein öffentliches Amt bekleidet,
muss vorsichtig sein, wenn er sich Dinge von Dritten bezahlen lässt. Dies
betrifft auch „normale“ Arbeitnehmer. So entschied das Landesarbeitsgericht
Düsseldorf am 3. Februar 2012 (AZ: 6 SA 1081/11), dass die Kündigung eines
Bankdirektors, der sich private Bauleistungen von einem Geschäftspartner der
Bank bezahlen ließ, berechtigt war.
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Selbstbedienung durch den Restaurantleiter - Kündigung
Bielefeld/Berlin. Wer in einem Restaurant arbeitet, muss für die
Bewirtung seiner persönlichen Gäste auch bezahlen – sonst droht die fristlose
Kündigung. Dies musste ein Restaurantleiter erfahren, der bei einer persönlichen
Feier zwar das Essen und die Getränke bezahlte, dabei aber die 60 Desserts
„vergaß“. Die fristlose Kündigung sei rechtens, entschied das Arbeitsgericht
Bielefeld am 27. Juli 2010 (AZ: 5 Ca 2960/09).
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