Arbeitsrecht
Schutzbefohlene misshandelt - Aufhebungsvertrag kann nicht
angefochten werden
Kiel/Berlin. Ein Mitarbeiter kann einen Aufhebungsvertrag nicht
wegen vorausgegangener Androhung einer fristlosen Kündigung anfechten, wenn der
Arbeitgeber nach detaillierten Recherchen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der
Mitarbeiter Schutzbefohlene misshandelt hat und darum eine außerordentliche
Kündigung erwog. Hier sei auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts
Schleswig-Holstein vom 8. Dezember 2009 (AZ: 2 Sa 223/09) verwiesen.
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Ausgemusterte Werkbank eigenmächtig mitgenommen – keine Kündigung
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig etwas vom Arbeitsplatz mit,
rechtfertigt dies unter Umständen keine Kündigung. Es entscheidet die
Einzelfallabwägung. Das folgt aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG)
Schleswig-Holstein vom 13. Januar 2010 (AZ: 3 Sa 324/09).
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Keine Kündigung trotz Messerattacke
Ein Arbeitgeber muss für eine fristlose Kündigung den genauen
Zeitpunkt und den genauen Ort des Fehlverhaltens nennen. Kann er dies nicht tun,
so ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsgericht Köln hat mit dieser
Begründung am 30. September 2009 (AZ: 18 Ca 10651/08) einem Arbeitnehmer Recht
gegeben, der mit einem Tafelmesser einen Kollegen in einem Aufenthaltsraum
bedroht haben soll.
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Pflege eines kranken Kindes im Urlaub - Urlaubstage gelten als
genommen
Muss ein erkranktes Kind während des Urlaubs eines berufstätigen
Elternteils betreut werden, gilt der Urlaub trotzdem als genommen. Der
Urlaubsanspruch erlischt. Das folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin
vom 17. Juni 2010 (AZ: 2 Ca 1648/10).
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Blüten in der Barkasse - fristlose Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der Geld in der von ihm verwalteten
Gebührenkasse durch Falschgeld ersetzt, muss mit einer fristlosen Kündigung
rechnen, gegen die auch der Gang zum Gericht nichts mehr nützt. Die
außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin, die Blüten in die Kasse gelegt
hatte, bestätigte jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 26.
August 2010 (AZ: 17 Sa 537/10).
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Jahrelang Spesenabrechung aufgerundet - keine Kündigung
Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre
aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht
gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise
nicht korrekt ist. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 27.
Januar 2010 (AZ: 7 Ca 868/09).
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Ware eigenmächtig im Preis reduziert - fristlos gekündigt
Alle Tätigkeiten, die das Vermögen des Arbeitgebers schädigen,
können eine fristlose Kündigung begründen. Dies betrifft auch das eigenmächtige
Reduzieren eines Preises von Ware in einem Supermarkt, um diese dann selbst zu
kaufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Niedersachsen vom 12. Februar 2010 (AZ: 10 Sa 1977/08).
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Verzehr von Pommes frites und Frikadellen - keine fristlose
Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie
verhältnismäßig ist. Bei dieser Prüfung müssen verschiedene Aspekte, wie etwa
die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die bisherige Arbeitsleistung,
berücksichtigt werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Entscheidung vom 4.
November 2010; AZ: 8 Sa 711/10) hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters
abgelehnt, der Lebensmittel aus der Küche, in der er arbeitete, verzehrt hatte.
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Keine Kündigung wegen drei verschenkter Schrauben
Auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände kann die
fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen. Es ist jedoch immer eine
Einzelfallprüfung vorzunehmen. Eine über lange Jahre ungestörte
Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spricht gegen eine
solche Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Bonn am 21. Oktober 2010 (AZ:
1 BV 47/10).
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Unterschrift des Chefs gefälscht - keine Kündigung
Fälscht ein Mitarbeiter die Unterschrift seines Vorgesetzten
unter einem Zeugnis, so ist dies zwar strafbar, aber nicht zwingend ein
Kündigungsgrund. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am 23. Juni
2010 (AZ: 7 Ca 263/10).
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