Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Schutzbefohlene misshandelt - Aufhebungsvertrag kann nicht angefochten werden

Kiel/Berlin. Ein Mitarbeiter kann einen Aufhebungsvertrag nicht wegen vorausgegangener Androhung einer fristlosen Kündigung anfechten, wenn der Arbeitgeber nach detaillierten Recherchen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Mitarbeiter Schutzbefohlene misshandelt hat und darum eine außerordentliche Kündigung erwog. Hier sei auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Dezember 2009 (AZ: 2 Sa 223/09) verwiesen.

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Ausgemusterte Werkbank eigenmächtig mitgenommen – keine Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig etwas vom Arbeitsplatz mit, rechtfertigt dies unter Umständen keine Kündigung. Es entscheidet die Einzelfallabwägung. Das folgt aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom 13. Januar 2010 (AZ: 3 Sa 324/09).

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Keine Kündigung trotz Messerattacke

Ein Arbeitgeber muss für eine fristlose Kündigung den genauen Zeitpunkt und den genauen Ort des Fehlverhaltens nennen. Kann er dies nicht tun, so ist die Kündigung unwirksam. Das Arbeitsgericht Köln hat mit dieser Begründung am 30. September 2009 (AZ: 18 Ca 10651/08) einem Arbeitnehmer Recht gegeben, der mit einem Tafelmesser einen Kollegen in einem Aufenthaltsraum bedroht haben soll.

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Pflege eines kranken Kindes im Urlaub - Urlaubstage gelten als genommen

Muss ein erkranktes Kind während des Urlaubs eines berufstätigen Elternteils betreut werden, gilt der Urlaub trotzdem als genommen. Der Urlaubsanspruch erlischt. Das folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Juni 2010 (AZ: 2 Ca 1648/10).

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Blüten in der Barkasse - fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer, der Geld in der von ihm verwalteten Gebührenkasse durch Falschgeld ersetzt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, gegen die auch der Gang zum Gericht nichts mehr nützt. Die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin, die Blüten in die Kasse gelegt hatte, bestätigte jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 26. August 2010 (AZ: 17 Sa 537/10).

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Jahrelang Spesenabrechung aufgerundet - keine Kündigung

Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 27. Januar 2010 (AZ: 7 Ca 868/09).

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Ware eigenmächtig im Preis reduziert - fristlos gekündigt

Alle Tätigkeiten, die das Vermögen des Arbeitgebers schädigen, können eine fristlose Kündigung begründen. Dies betrifft auch das eigenmächtige Reduzieren eines Preises von Ware in einem Supermarkt, um diese dann selbst zu kaufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Februar 2010 (AZ: 10 Sa 1977/08).

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Verzehr von Pommes frites und Frikadellen - keine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie verhältnismäßig ist. Bei dieser Prüfung müssen verschiedene Aspekte, wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die bisherige Arbeitsleistung, berücksichtigt werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Entscheidung vom 4. November 2010; AZ: 8 Sa 711/10) hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters abgelehnt, der Lebensmittel aus der Küche, in der er arbeitete, verzehrt hatte.

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Keine Kündigung wegen drei verschenkter Schrauben

Auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände kann die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen. Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spricht gegen eine solche Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Bonn am 21. Oktober 2010 (AZ: 1 BV 47/10).

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Unterschrift des Chefs gefälscht - keine Kündigung

Fälscht ein Mitarbeiter die Unterschrift seines Vorgesetzten unter einem Zeugnis, so ist dies zwar strafbar, aber nicht zwingend ein Kündigungsgrund. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am 23. Juni 2010 (AZ: 7 Ca 263/10).

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