Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Förderung der Bewerbung von Frauen keine Diskriminierung von Männern

Düsseldorf/Berlin. Ein Hinweis in Stellenanzeigen, dass Bewerbungen von Frauen besonders willkommen seien, ist nicht unbedingt eine Benachteiligung männlicher Bewerber. Voraussetzung ist, dass in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind. Das besagt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. November 2008 (AZ: 12 Sa 1102/08).

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Zu niedriger Lohn kann Arbeitgeber zu Nachzahlung zwingen

Wuppertal/Berlin. Wer nur gut die Hälfte dessen zahlt, was der entsprechende Tarifvertrag vorsieht, handelt sittenwidrig, verstößt also gegen das, was als gerecht und angemessen empfunden wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24. Juli 2008 (AZ: 7 Ca 1177/08).

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Betriebsratsschulung im Arbeitsrecht: Arbeitgeber trägt die Kosten

Köln /Berlin. Die Strafvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gehören zum Grundwissen für Betriebsräte. Die Kosten für eine entsprechende Schulung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber daher tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Januar 2008 (AZ: 14 Ta BV 44/07).

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Sonn- und Feiertagszuschlag auch im Krankheitsfall

Frankfurt/Berlin. Die Pflicht, einen kranken Arbeitnehmer weiter zu bezahlen, umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er diese Zuschläge in solchen Fällen üblicherweise nicht bezahlt. Von diesem Grundsatz kann nur mit Hilfe einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien abgewichen werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2007 (AZ: 6 Sa 175/07).

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Hoher Frauenanteil im Unternehmen muss sich nicht in der Führungsebene widerspiegeln

Potsdam/Berlin. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in einem Unternehmen hat keine Aussagekraft für die Geschlechterverteilung in Führungspositionen. Eine solche Zahl sage nichts aus über die Qualifikation und die Anzahl der Bewerbungen für entsprechende Leitungsfunktionen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2009 (Az: 2 Sa 2070/08).

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Befristeter Arbeitsvertrag: Alle Befristungsgründe müssen gerechtfertigt sein

Hamm/Berlin (dpa/tmn). Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist insgesamt unwirksam, wenn nur ein Teil der Befristung gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) vom 16. Oktober 2008 (AZ: 17 Sa 671/08).

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Praktikum ohne überwiegenden Ausbildungsanteil ist kein Praktikum

Kiel/Berlin. Bei einem Praktikum steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Überwiegt in einem als Praktikum bezeichneten Vertragsverhältnis die reine Arbeitsleistung, so ist der Betroffene ein normaler Arbeitnehmer, kein Praktikant, und auch als solcher zu vergüten. Das besagt das Urteil des Arbeitgerichts Kiel vom 19. November 2008 (AZ: 4 Ca 1187d/08).

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Nutzung einer fremden Zutrittskarte für die Kantine – keine Kündigung

Frankfurt a.M./Berlin. Wer die Zutrittskarte seines erkrankten Lebensgefährten, der gleichzeitig Kollege ist, nutzt, um vom bezuschussten Kantinenessen zu profitieren, kann deshalb nicht gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 2008 (AZ: 8 Sa 548/08).

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Müllmann behält Sperrmüll: Keine Kündigung

Mannheim/Berlin. Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30. Juli 2009 mit (AZ: 15 Ca 278/08).

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Keine Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung

Berlin/München. Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. So entschied das Landesarbeitsgericht München am 14. Januar 2009 (AZ: 11 Sa 460/08). Begründet wird dies damit, dass er üblicherweise auch keinen Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte mehr habe.

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