Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Kein Urlaubsantrag, kein Schadensersatz

Hamm/Berlin. Ein Arbeitnehmer muss jeweils im laufenden Kalenderjahr seinen Urlaub in Anspruch nehmen. Ein Schreiben, in dem er um Übertragung des nicht genommenen Urlaubs auf das nächste Jahr bittet, ist für den Arbeitgeber nicht bindend. Mit Ende des Arbeitsverhältnisses geht auch der Urlaubsanspruch verloren. Dies ist besonders für befristete Arbeitsverhältnisse von Bedeutung. Auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2012 (AZ: 16 Sa 637/12) wird hingewiesen.

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Wer sich gemobbt fühlt, muss das Mobbing auch beweisen können - kein Schmerzensgeld für städtische Angestellte

Düsseldorf/Berlin. Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle, in denen es um Mobbingvorwürfe geht. Dabei trägt das (vermeintliche) Mobbingopfer die Beweislast. Eine bei der Stadt Düsseldorf angestellte Diplom-Ökonomin hatte die Stadt auf die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme von 893.000 Euro verklagt. Auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 26. März 2013 (AZ: 17 Sa 602/12) wird hingewiesen.

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Heimlich Personalgespräch aufgezeichnet - fristlos gekündigt

Mainz/Berlin. Personalgespräche sind vertraulich. Zeichnet ein Arbeitnehmer heimlich ein solches Gespräch auf, ist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, mit ihm zusammenzuarbeiten. Eine fristlose Kündigung ist rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 30. April 2012 (AZ: 5 Sa 687/11).

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Mail-Account eines Mitarbeiters darf nicht sofort nach Vertragsende gelöscht werden

Dresden/Berlin. Legt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ein Vertragspartner für den anderen einen E-Mail-Account an, darf dieser nach Kündigung des Vertrages nicht sofort gelöscht werden. Die Löschung darf erst dann erfolgen, wenn feststeht, dass der Nutzer für die dort abgelegten Daten keine Verwendung mehr hat. Anderenfalls kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Verwiesen sei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. September 2012 (AZ: 4 W 961/12).

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Fortbildung nicht einseitig auf Kosten des Arbeitnehmers

Stuttgart/Berlin. Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Das darf jedoch nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 24. Mai 2012 (AZ: 9 Sa 30/12). Üblich sei der Wegfall der Kostenbeteiligung bei Betriebstreue, das heißt, bei seit langer Zeit bestehender und weiter zu erwartender Betriebszugehörigkeit.

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Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

Koblenz/Berlin. Ein pensionierter Polizeibeamter hat keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, die er infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am 14. Januar 2013 (AZ: 2 A 10626/12.OVG).

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Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall

Berlin. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz, liegt kein Arbeitsunfall vor. Auf die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 23. Januar 2013 (AZ: S 68 U 577/12) wird hingewiesen.

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Arbeitsunfall beim Skirennen?

Augsburg/Berlin. Skifahren ist nicht Arbeiten - auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Skirennen veranstaltet. Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn das Verhalten des Versicherten beim Unfall unmittelbar seiner Arbeit zuzurechnen ist. Bei der freiwilligen Teilnahme an einem Skirennen, das der Arbeitgeber für eine Betriebssportgemeinschaft veranstaltet, gibt es keinen solchen inneren Zusammenhang. Auch liegt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor, wenn nur ein Bruchteil der Mitarbeiter daran teilnimmt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg vom 10. Dezember 2010 (AZ: S 8 U 267/10).

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Arbeitgeber trägt nicht die Bewirtungskosten für Betriebsversammlungen

Nürnberg/Berlin. Der Arbeitgeber muss die Kosten der Bewirtung von Teilnehmern einer Betriebsversammlung nicht übernehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 25. April 2012 (AZ: 4 TaBV 58/11).

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Aufhebungsvertrag - Sperre beim Arbeitslosengeld

Stuttgart/Berlin. Droht ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter berechtigt eine fristlose Kündigung an, einigt sich mit diesem dann aber doch auf einen Aufhebungsvertrag, kann die Arbeitsagentur eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2011 (AZ: L 12 AL 2879/09).

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