Arbeitsrecht
Kein Urlaubsantrag, kein Schadensersatz
Hamm/Berlin. Ein Arbeitnehmer muss jeweils im laufenden
Kalenderjahr seinen Urlaub in Anspruch nehmen. Ein Schreiben, in dem er um
Übertragung des nicht genommenen Urlaubs auf das nächste Jahr bittet, ist für
den Arbeitgeber nicht bindend. Mit Ende des Arbeitsverhältnisses geht auch der
Urlaubsanspruch verloren. Dies ist besonders für befristete Arbeitsverhältnisse
von Bedeutung. Auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11.
Oktober 2012 (AZ: 16 Sa 637/12) wird hingewiesen.
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Wer sich gemobbt fühlt, muss das Mobbing auch beweisen können -
kein Schmerzensgeld für städtische Angestellte
Düsseldorf/Berlin. Immer wieder beschäftigen die Gerichte Fälle,
in denen es um Mobbingvorwürfe geht. Dabei trägt das (vermeintliche)
Mobbingopfer die Beweislast. Eine bei der Stadt Düsseldorf angestellte
Diplom-Ökonomin hatte die Stadt auf die außergewöhnlich hohe Schmerzensgeldsumme
von 893.000 Euro verklagt. Auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG)
Düsseldorf vom 26. März 2013 (AZ: 17 Sa 602/12) wird hingewiesen.
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Heimlich Personalgespräch aufgezeichnet - fristlos gekündigt
Mainz/Berlin. Personalgespräche sind vertraulich. Zeichnet ein
Arbeitnehmer heimlich ein solches Gespräch auf, ist dem Arbeitgeber nicht mehr
zuzumuten, mit ihm zusammenzuarbeiten. Eine fristlose Kündigung ist rechtens,
entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 30. April 2012 (AZ: 5 Sa
687/11).
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Mail-Account eines Mitarbeiters darf nicht sofort nach
Vertragsende gelöscht werden
Dresden/Berlin. Legt im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ein
Vertragspartner für den anderen einen E-Mail-Account an, darf dieser nach
Kündigung des Vertrages nicht sofort gelöscht werden. Die Löschung darf erst
dann erfolgen, wenn feststeht, dass der Nutzer für die dort abgelegten Daten
keine Verwendung mehr hat. Anderenfalls kann Anspruch auf Schadensersatz
bestehen. Verwiesen sei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom
5. September 2012 (AZ: 4 W 961/12).
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Fortbildung nicht einseitig auf Kosten des Arbeitnehmers
Stuttgart/Berlin. Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer an den
Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Das darf jedoch nicht einseitig zu
ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am
24. Mai 2012 (AZ: 9 Sa 30/12). Üblich sei der Wegfall der Kostenbeteiligung bei
Betriebstreue, das heißt, bei seit langer Zeit bestehender und weiter zu
erwartender Betriebszugehörigkeit.
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Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines
pensionierten Beamten
Koblenz/Berlin. Ein pensionierter Polizeibeamter hat keinen
Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, die er infolge einer dauerhaften
Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Rheinland-Pfalz am 14. Januar 2013 (AZ: 2 A 10626/12.OVG).
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Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
Berlin. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Rückweg von der
Raucherpause zum Arbeitsplatz, liegt kein Arbeitsunfall vor. Auf die
Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 23. Januar 2013 (AZ: S 68 U 577/12)
wird hingewiesen.
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Arbeitsunfall beim Skirennen?
Augsburg/Berlin. Skifahren ist nicht Arbeiten - auch dann nicht,
wenn der Arbeitgeber das Skirennen veranstaltet. Ein Arbeitsunfall liegt nur
dann vor, wenn das Verhalten des Versicherten beim Unfall unmittelbar seiner
Arbeit zuzurechnen ist. Bei der freiwilligen Teilnahme an einem Skirennen, das
der Arbeitgeber für eine Betriebssportgemeinschaft veranstaltet, gibt es keinen
solchen inneren Zusammenhang. Auch liegt keine betriebliche
Gemeinschaftsveranstaltung vor, wenn nur ein Bruchteil der Mitarbeiter daran
teilnimmt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg
vom 10. Dezember 2010 (AZ: S 8 U 267/10).
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Arbeitgeber trägt nicht die Bewirtungskosten für
Betriebsversammlungen
Nürnberg/Berlin. Der Arbeitgeber muss die Kosten der Bewirtung
von Teilnehmern einer Betriebsversammlung nicht übernehmen. Das entschied das
Landesarbeitsgericht Nürnberg am 25. April 2012 (AZ: 4 TaBV 58/11).
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Aufhebungsvertrag - Sperre beim Arbeitslosengeld
Stuttgart/Berlin. Droht ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter
berechtigt eine fristlose Kündigung an, einigt sich mit diesem dann aber doch
auf einen Aufhebungsvertrag, kann die Arbeitsagentur eine zwölfwöchige Sperre
des Arbeitslosengeldes verhängen. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2011 (AZ: L 12 AL
2879/09).
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