Kündigung bei Weigerung Firmenfahrzeug zu nutzen
Weigert sich ein Mitarbeiter, das Firmenfahrzeug zu nutzen,
kann ihm auch nach fast 20 Jahren gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 14. Oktober 2015 (AZ: 2 Ca
1765/15).
Der Verkaufsreisende arbeitete seit fast 20 Jahren bei einer
Firma, die Kaffee vertreibt. Er nutzte, wie die anderen Mitarbeiter auch,
Firmenfahrzeuge. Der Betrieb gestaltete die Firmenfahrzeuge um. Sie sind nun so
lackiert, dass bei geschlossener Tür der Eindruck entsteht, die Tür sei
aufgeschoben. Es sind nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit
halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen. Der Mann nutzte das umgestaltete
Fahrzeug zunächst. Als zusätzlich am nächsten Tag die bislang grauen gegen neue
rote Radkappen ausgetauscht wurden, weigert er sich, das Auto weiter zu
benutzen. Bei einem Streit bezeichnete er es als „Puffauto“. Ihm wurde
gekündigt.
Der Betrieb durfte dem Mitarbeiter kündigen, entschied das
Gericht. Der Arbeitgeber habe im Rahmen seines Direktionsrechts die Möglichkeit,
einem Arbeitnehmer ein nach seinen Vorstellungen gestaltetes Fahrzeug
zuzuweisen. Die Kündigung war auch nicht auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu
überprüfen, da es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb gehandelt habe.
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