Alkoholfahrt mit Todesfolge - keine Bewährung
Hamm/Berlin. Bei Unfällen mit viel Alkohol kann es harte
Strafen geben. Gefängnis ohne Bewährung ist möglich, auch in Fällen, wenn der
Unfallfahrer vorher noch nie etwas auf dem Kerbholz hatte. Auf eine
entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2014 (AZ:
3 RVs 55/14) wird hingewiesen.
Ein 25-jähriger Mann fuhr mit einer Blutalkoholkonzentration
von mindestens 2,0 Promille auf einer Landstraße. Einen vor ihm fahrenden
Radfahrer in professioneller Kleidung und mit eingeschaltetem Rückstrahler
übersah er und stieß mit ihm zusammen. Kurz nach der Kollision starb der
Radfahrer. Er war verheiratet und Vater von drei Kindern.
Die Richter verurteilten den Autofahrer wegen fahrlässiger
Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Die Vollstreckung der
Freiheitsstrafe sei trotz der mildernden Umstände - der Fahrer war zuvor noch
nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen - geboten. Die Richter wiesen auf
die herausragend schweren Folgen der Tat für die Familie hin. Hinzu kämen die
die absolute Fahruntüchtigkeit weit übersteigende Alkoholisierung des Fahrers
und seine aggressive Fahrweise kurz vor der Tat. Der Mann habe sich bedenkenlos
ans Steuer gesetzt, obwohl die besonders hohe Alkoholisierung für ihn erkennbar
gewesen sei. Darüber hinaus habe er Alternativen nicht genutzt, wie etwa die
Möglichkeit, sich von seinem Bruder abholen zu lassen.
◄
zurück
|