Kein Schutz der Kaskoversicherung auf dem Nürburgring
Karlsruhe/Berlin. Die Kaskoversicherung darf in ihren
Bedingungen den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken
ausschließen - und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer an einem
Rennen teilnimmt oder „frei“ fährt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts
Karlsruhe vom 15. April 2014 (AZ: 12 U 149/13) wird hingewiesen.
Bei einer Veranstaltung „H.-E.-Freies Fahren“ des Deutschen
Sportfahrerkreises auf dem Nürburgring im April 2012 „krachte“ eine
Porschefahrerin in eine Leitplanke. Sie forderte von ihrer
Kraftfahrzeugversicherung den Ersatz des Schadens an ihrem Wagen in Höhe von
rund 20.000 Euro.
Ohne Erfolg. In ihren Versicherungsklauseln hat die
Kaskoversicherung den Versicherungsschutz für Fahrten auf
Motorsport-Rennstrecken ausgeschlossen. Dieser Ausschluss sei wirksam, so das
Gericht. Die Klausel sei ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Sie sehe
einen Risikoausschluss vor für Fahrtveranstaltungen, bei denen es darum geht,
eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen, und ebenso für zugehörige Übungsfahrten.
Dies sei hier der Fall.
◄
zurück
|