Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf
Kein Schutz der Kaskoversicherung auf dem Nürburgring

 

Karlsruhe/Berlin. Die Kaskoversicherung darf in ihren Bedingungen den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausschließen - und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer an einem Rennen teilnimmt oder „frei“ fährt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. April 2014 (AZ: 12 U 149/13) wird hingewiesen.

Bei einer Veranstaltung „H.-E.-Freies Fahren“ des Deutschen Sportfahrerkreises auf dem Nürburgring im April 2012 „krachte“ eine Porschefahrerin in eine Leitplanke. Sie forderte von ihrer Kraftfahrzeugversicherung den Ersatz des Schadens an ihrem Wagen in Höhe von rund 20.000 Euro.

Ohne Erfolg. In ihren Versicherungsklauseln hat die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausgeschlossen. Dieser Ausschluss sei wirksam, so das Gericht. Die Klausel sei ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Sie sehe einen Risikoausschluss vor für Fahrtveranstaltungen, bei denen es darum geht, eine Höchstgeschwindigkeit zu erzielen, und ebenso für zugehörige Übungsfahrten. Dies sei hier der Fall.

 

 

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