Unfallhergang ungewiss - Quad haftet allein
München/Berlin. Ist bei einem Unfall mit einem Quad keinem der
Beteiligten die Schuld an dem Unfall nachzuweisen, haftet der Quadfahrer allein.
Ein Quad ist grundsätzlich gefährlicher als ein Pkw. Auf die Entscheidung des
Oberlandesgerichts München vom 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13) wird
verwiesen.
Bei dem Unfall eines Quads und eines Pkw konnte keinem der
Beteiligten eine Schuld nachgewiesen werden. In solchen Fällen bemisst sich die
Haftung nach der sogenannten Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Fahrer von
gefährlicheren Fahrzeugen haften mehr. Da ein Quad auch ohne Fahrfehler als
besonders gefährlich gilt, kann die Mithaftung des Autofahrers völlig entfallen.
So sei ein Quad beispielsweise bei erlaubter, aber riskanter Fahrweise
instabiler und verfüge über kein ABS. Die technischen Besonderheiten eines Quads
ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund
treten.
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