Auch Handynutzung kann zu Fahrverbot führen
Hamm/Berlin. Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat,
kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Das
Oberlandesgericht Hamm bestätigte am 24. Oktober 2013 (AZ: 3RBs 256/13) ein
einmonatiges Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter.
Im vorliegenden Fall nutzte der Fahrer während der Fahrt sein
Handy. Für diesen vorsätzlichen Verkehrsverstoß verhängte das Amtsgericht Lemgo
eine Geldbuße von 80 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei der Entscheidung
des Amtsgerichts fiel dabei ins Gewicht, dass der Betroffene bereits sieben im
Verkehrszentralregister eingetragene frühere Verkehrsverstöße, unter anderem
drei wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren, hatte.
Die Hammer Richter bestätigten diese Entscheidung,
insbesondere auch das Fahrverbot. Mit der im Bußgeldkatalog vorgesehenen
Geldbuße habe der Verkehrsverstoß nicht angemessen geahndet werden können. Ein
Fahrverbot könne auch dann erlassen werden, wenn Verkehrsvorschriften aus
mangelnder Rechtstreue missachtet würden. Daher könnten im Einzelfall auch schon
wiederholte, für sich genommen eher geringfügige Verkehrsverstöße die Anordnung
eines Fahrverbots rechtfertigen. Bei dem Mann sei von einer sogenannten
beharrlichen Pflichtverletzung auszugehen. In engem zeitlichen Abstand von
weniger als zwölf Monaten sei er dreimal wegen verbotenen Telefonierens beim
Autofahren verurteilt worden. Hinzu kämen drei weitere Verurteilungen wegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Zeitraum von insgesamt nur zweieinhalb
Jahren. Dabei sei der Mann zudem jeweils zu einem einmonatigen Fahrverbot
verurteilt worden, zuletzt nur etwa fünf Monate vor der hier vorliegenden Tat.
In ihrer Gesamtheit zeigten die Taten, dass der Mann aufgrund mangelnder
Verkehrsdisziplin fortgesetzt Rechtsverstöße begehe. Das Fahrverbot sei daher
nicht zu beanstanden.
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