Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
München/Berlin. Wer einen Dienstwagen fährt und dafür ein
Fahrtenbuch führt, muss bestimmte Regeln beachten. Ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen,
entschied der Bundesfinanzhof am 1. März 2012 (AZ: VI R 33/10).
Dabei reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur
Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich
erstellter Auflistungen präzisiert werden. Eine vollständige Aufzeichnung
verlange grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt
mit genauer Zieladresse und Kunde im Fahrtenbuch selbst. Der Arbeitnehmer muss
immer dann ein Fahrtenbuch beim Finanzamt vorlegen, wenn er den für den
Dienstwagen anzusetzenden geldwerten Vorteil nicht mit der Ein-Prozent-Regelung,
sondern auf Grundlage von Fahrtenbüchern versteuert.
◄
zurück
|