Videostream im Internet statt
Satellitenschüssel
Frankfurt/Berlin. Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch
auf eine Parabolantenne, wenn für ihn die Möglichkeit besteht, die TV-Sender aus
seinem Heimatland auch als Videostream im Internet zu empfangen. Dies geht aus
einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2008 (AZ: 33 C
3540/07-31) hervor.
Eine Mieterin ausländischer Herkunft installierte eine
Parabolantenne, um die Fernsehprogramme aus ihrem Heimatland empfangen zu
können. Der Vermieter war nicht einverstanden und klagte auf Entfernung.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Im vorliegenden Fall
hat das Informationsrecht der Mieterin dem Eigentumsrecht des Vermieters
gegenüber gestanden. Da neuerdings die Möglichkeit besteht, TV-Sender auch via
Internet zu sehen, ist die Mieterin nicht unbedingt auf eine Parabolantenne
angewiesen. Besteht für sie nicht die Möglichkeit, Zugang zum Internet zu
bekommen, so hätte sie dies beweisen müssen. Einen Anspruch auf den
preisgünstigsten Zugang zu ihren Heimatsendern hat sie darüber hinaus nicht.
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