Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Kein Elterngeld für Pflegeeltern

 

Ein Ehepaar nahm 2007 ein im selben Jahr geborenes Kind in Vollzeitpflege bei sich auf. Vormund des Kindes wurde der Betreuungsverein der Diakonie. Das Sorgerecht für das Pflegekind übte die Pflegemutter nicht aus. Ihren Antrag auf Elterngeld im darauf folgenden Jahr lehnte die zuständige Behörde ab, weil die Frau das Kind nicht in Adoptionspflege, also mit dem Ziel der Annahme als Kind, aufgenommen habe. Die Pflegemutter argumentierte, die Familienbeziehung zwischen ihr und ihrer Pflegetochter sei mit derjenigen von zukünftigen Adoptiveltern zu vergleichen. Sie habe sogar ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um ihr Pflegekind zu betreuen. Das Elterngeld könne deshalb in ihrem Fall seinen Zweck, Eltern bei der Erziehung von Kindern zu unterstützen, ohne weiteres erfüllen.

Das sahen die Richter anders (Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 09. März 2012, AZ: L 13 EG 37/11). Handele es sich nicht um die eigenen Kinder, ergebe sich ein Elterngeldanspruch nur dann, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung bestehe, so wenn ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen worden sei. Diese Voraussetzungen erfülle die Klägerin nicht, da die leibliche Mutter der Adoption des Kindes derzeit nicht zustimme.

 

 

   zurück
 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab