Auch nach Scheidung gemeinsame Haftung für Kredit
Nimmt ein Ehepaar ein Darlehen auf, so haften auch nach einer
Scheidung beide Partner weiterhin dafür. Eine interne Aufteilung zwischen den
früheren Eheleuten ist für die Bank nicht relevant. So entschied das Landgericht
Coburg am 4. November 2008 (Az: 23 O 426/08).
Ein Ehepaar hatte bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von
21.000 Euro aufgenommen. Als die Ehe in die Brüche ging, vereinbarten die
Partner, dass die Frau diesen Kredit alleine abbezahlen sollte, während der Mann
zwei weitere Darlehen übernahm. Als die Ratenzahlungen der Frau jedoch
ausblieben, wandte sich die betroffene Bank an den Ex-Mann. Dieser war der
Meinung, aufgrund der Absprache mit seiner früheren Frau nicht zahlen zu müssen.
Die Richter sahen das anders. Allein ausschlaggebend sei der
Vertrag zwischen der Bank und dem beklagten Mann. Die Bank hatte den Mann nicht
aus der Haftung entlassen. In diesem Fall hatte die interne Absprache zwischen
den Eheleuten keinerlei Gewicht.
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