Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Gericht kann nicht über Religionszugehörigkeit eines Kindes getrennt lebender Eltern entscheiden

 

Können sich getrennt lebende Eltern, die gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind haben, nicht über dessen Religionszugehörigkeit einigen, darf das Gericht diese Sachfrage nicht beantworten. Eine Entscheidung können die Richter nur anhand sorgerechtlicher Kriterien treffen. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 09. Februar 2010 (Az: 13 UF 8/10).

Nach der Trennung der Eltern lebte der gemeinsame Sohn bei der katholischen Mutter. Die Mutter ließ den Sohn nach der Trennung katholisch taufen. Der moslemische Vater war damit nicht einverstanden und verlangte von seiner früheren Partnerin die Zustimmung zur Erklärung des Kirchenaustritts ihres Kindes. Als die Mutter das ablehnte, beantragte er vor Gericht, ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis über den Kirchenaustritt des Sohnes zu übertragen. Nur so könne sich das Kind religiös frei entwickeln. Es solle später frei entscheiden können, welcher Religion es angehören möchte.

Die Richter lehnten den Antrag des Vaters ab. Da der Sohn bei der Mutter lebe, sei sie die Hauptbezugsperson und vermittle ihrem Kind die Werte ihres katholischen Glaubens. Der weltanschaulich neutrale Staat könne keine Entscheidung über die religiöse Erziehung eines Kindes treffen, indem es einem Elternteil die Entscheidung darüber zuspreche. Die Vorstellung des Vaters, die Religionszugehörigkeit offen zu lassen, bis der Sohn religionsmündig sei, stelle ebenso ein Erziehungskonzept dar wie die Erziehung in einem bestimmten Glauben. Welches Konzept das Richtige sei, könne nicht das Gericht entscheiden. Dieses könne nur nach sorgerechtlichen Kriterien entscheiden, welches Elternteil über bestimmte Fragen zur religiösen Erziehung entscheiden dürfe. Maßgeblich könnten hier Kriterien wie Kontinuität und die Zugehörigkeit zu einem sozialen Umfeld sein.

 

 

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