Gericht kann nicht über Religionszugehörigkeit eines Kindes
getrennt lebender Eltern entscheiden
Können sich getrennt lebende Eltern, die gemeinsam das
Sorgerecht für ihr Kind haben, nicht über dessen Religionszugehörigkeit einigen,
darf das Gericht diese Sachfrage nicht beantworten. Eine Entscheidung können die
Richter nur anhand sorgerechtlicher Kriterien treffen. So entschied das
Oberlandesgericht Oldenburg am 09. Februar 2010 (Az: 13 UF 8/10).
Nach der Trennung der Eltern lebte der gemeinsame Sohn bei der
katholischen Mutter. Die Mutter ließ den Sohn nach der Trennung katholisch
taufen. Der moslemische Vater war damit nicht einverstanden und verlangte von
seiner früheren Partnerin die Zustimmung zur Erklärung des Kirchenaustritts
ihres Kindes. Als die Mutter das ablehnte, beantragte er vor Gericht, ihm die
alleinige Entscheidungsbefugnis über den Kirchenaustritt des Sohnes zu
übertragen. Nur so könne sich das Kind religiös frei entwickeln. Es solle später
frei entscheiden können, welcher Religion es angehören möchte.
Die Richter lehnten den Antrag des Vaters ab. Da der Sohn bei
der Mutter lebe, sei sie die Hauptbezugsperson und vermittle ihrem Kind die
Werte ihres katholischen Glaubens. Der weltanschaulich neutrale Staat könne
keine Entscheidung über die religiöse Erziehung eines Kindes treffen, indem es
einem Elternteil die Entscheidung darüber zuspreche. Die Vorstellung des Vaters,
die Religionszugehörigkeit offen zu lassen, bis der Sohn religionsmündig sei,
stelle ebenso ein Erziehungskonzept dar wie die Erziehung in einem bestimmten
Glauben. Welches Konzept das Richtige sei, könne nicht das Gericht entscheiden.
Dieses könne nur nach sorgerechtlichen Kriterien entscheiden, welches Elternteil
über bestimmte Fragen zur religiösen Erziehung entscheiden dürfe. Maßgeblich
könnten hier Kriterien wie Kontinuität und die Zugehörigkeit zu einem sozialen
Umfeld sein.
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