Gemeinsame Verbindlichkeiten nach der Trennung
(red/dpa). Ehepartner nehmen oft gemeinsame Kredite auf. Immer
wieder gibt es Streit darüber, wer für die Verbindlichkeiten aufkommen muss,
wenn die Ehe scheitert.
Nach außen hin ist klar: Für einen gemeinsamen Kredit haften
beide Ehepartner gemeinsam. Die Bank kann sich also an jeden der beiden wenden.
Im so genannten Innenverhältnis kann das jedoch anders aussehen. Dann haftet
möglicherweise derjenige alleine für den Kredit, in dessen Interesse er
aufgenommen wurde, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom
17. März 2015 (AZ: 10 WF 15/15).
Während der Ehe nahm das Paar für eine Immobilie einen
gemeinsamen Kredit auf. Der Mann übernahm die Schuldentilgung. Nach der Trennung
lebte er alleine weiter in dem Haus und verlangte von seiner Frau einen
Ausgleich für seine Kreditzahlungen. Da die Frau sich weigerte, wandte er sich
an das Gericht.
Der Mann hatte keinen Erfolg. Das Gericht erkannte zwar an,
dass es nicht alleine darauf ankomme, ob der eine Ehepartner allein die
Schuldentilgung übernommen habe. Nach dem Scheitern der Ehe ändere sich die
Situation. Es komme dann darauf an, in wessen Interesse die Kreditaufnahme
gelegen habe. Liege der Kauf wirtschaftlich nur im Interesse eines Ehepartners,
müsse er auch alleine für den Kredit aufkommen.
◄
zurück
|