Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Gemeinsame Verbindlichkeiten nach der Trennung

 

(red/dpa). Ehepartner nehmen oft gemeinsame Kredite auf. Immer wieder gibt es Streit darüber, wer für die Verbindlichkeiten aufkommen muss, wenn die Ehe scheitert.

Nach außen hin ist klar: Für einen gemeinsamen Kredit haften beide Ehepartner gemeinsam. Die Bank kann sich also an jeden der beiden wenden. Im so genannten Innenverhältnis kann das jedoch anders aussehen. Dann haftet möglicherweise derjenige alleine für den Kredit, in dessen Interesse er aufgenommen wurde, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 17. März 2015 (AZ: 10 WF 15/15).

Während der Ehe nahm das Paar für eine Immobilie einen gemeinsamen Kredit auf. Der Mann übernahm die Schuldentilgung. Nach der Trennung lebte er alleine weiter in dem Haus und verlangte von seiner Frau einen Ausgleich für seine Kreditzahlungen. Da die Frau sich weigerte, wandte er sich an das Gericht.

Der Mann hatte keinen Erfolg. Das Gericht erkannte zwar an, dass es nicht alleine darauf ankomme, ob der eine Ehepartner allein die Schuldentilgung übernommen habe. Nach dem Scheitern der Ehe ändere sich die Situation. Es komme dann darauf an, in wessen Interesse die Kreditaufnahme gelegen habe. Liege der Kauf wirtschaftlich nur im Interesse eines Ehepartners, müsse er auch alleine für den Kredit aufkommen.

 

     
     
     
   
     
     

 

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