17-jähriger darf Führerschein gegen den Willen des Vaters
machen
Ein Vater darf seinem Sohn nicht verweigern, den Führerschein
zu machen, weil dieser ihm vor mehr als einem Jahr eine beleidigende E-Mail
geschrieben hat.
Der 17-jährige Junge wollte seinen Führerschein machen. Die
geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, waren hierüber
geteilter Meinung. Während die Mutter zustimmte, lehnte der Vater ab mit der
Begründung, der Sohn habe ihm vor ein bis zwei Jahren eine SMS mit beleidigendem
Inhalt geschrieben.
Der Sohn begründete seinen Wunsch, den Führerschein jetzt zu
machen, damit, dass es ihm derzeit zeitlich leichter falle. Im nächsten Jahr
werde er die Abiturprüfung ablegen und wolle hierbei nicht noch zusätzlich durch
seine Führerscheinprüfung belastet werden.
Nach Ansicht des Gerichts (Amtsgericht Hannover am 14. Oktober
2013, AZ: 609 F 2941/13) entspricht das Ablegen der Führerscheinprüfung
dem Kindeswohl. "Durch das begleitete Fahren können junge Menschen unter
Anleitung üben, weswegen die Unfallzahlen nach den Recherchen des Gerichts
bereits zurückgegangen sind“, so die Richterin. Für das Kindeswohl sei es daher
positiv, wenn der Sohn unter Anleitung der Mutter nach dem Erwerb des
Führerscheins begleitet fahren dürfe.
Die Weigerung des Vater wegen einer beleidigenden Mail des
Sohnes an ihn vor ein bis zwei Jahren sah das Gericht als sachfremde Erwägungen
an. Ebenso seien die mit der Weigerung angestrebten pädagogischen Ziele
sachfremd und außerdem zweckverfehlt. Der Sohn habe eingeräumt, die Mail
geschrieben zu haben, als er wütend auf seinen Vater gewesen sei. Heute würde er
diese Mail so nicht mehr schreiben. Der junge Mann habe sich in den letzten ein
bis zwei Jahren weiter entwickelt, so das Gericht, so dass mit dem damaligen
Verhalten eine Weigerung nicht mehr begründet werden könne.
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