Vertragsrecht
eBay: Widerrufsbelehrung bei Kauf
Hamm/Berlin. Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine
Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage
verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine
Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 10. Januar
2012 (AZ: I 4 U 145/11), dass es ausreicht, die Belehrung nicht direkt nach
Vertragsschluss, sondern erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden.
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Bei Baumängeln gilt der Mehrheitsbeschluss der
Eigentümergemeinschaft
Jena/Berlin. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber,
welche Ansprüche bei einer mangelhaften Bauleistung durchgesetzt werden sollen.
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann abweichende Wünsche bei der Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen nicht durchsetzen. Er muss den Mehrheitsbeschluss
der Eigentümergemeinschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Jena vom 8. September 2006 (Az: 9 W 225/06) hervor.
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Bei Reisekrankenversicherung auf den versicherten Zeitraum achten
Coburg/Berlin. Wer verreist, sollte prüfen, für welchen Zeitraum
er im Ausland krankenversichert ist. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des
Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin, dass viele Auslands- bzw.
Reisekrankenversicherungen nur einen Auslandsurlaub von sechs Wochen abdecken.
Wird der Reisende allerdings während dieser sechs Wochen krank, muss die
Auslandskrankenversicherung auch die entstehenden Kosten über die sechs Wochen
hinaus erstatten, solange der Reisende nicht transportfähig ist. So entschied
das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 8. Mai 2008 (Az: 32 S 11/08).
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LASIK-Operation nicht erstattungsfähig
Berlin/München (dpa/tmn). Die Kosten einer LASIK-Operation, die
dazu dient, eine Fehlsichtigkeit am Auge zu korrigieren, müssen nicht von der
privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Operation sei medizinisch nicht
notwendig, urteilten die Richter des Amtsgerichts München am 9. Januar 2009 (Az:
112 C 25016/08).
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Tierarzt muss Kopien von Röntgenaufnahmen an Tierhalter
herausgeben
Beauftragt jemand einen Tierarzt, ein Tier zu untersuchen, kann
er im Streitfall Kopien der Röntgenaufnahmen verlangen. Das Recht auf
Einsichtnahme des Tierhalters ist vergleichbar mit dem Recht des Patienten in
der Humanmedizin. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Köln vom 11. November 2009 (Az: 5 U 77/09).
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Arzt kann auf stationärer Behandlung bestehen
München/Berlin. Wird zwischen dem Arzt und dem Patienten eine
ambulante Operation verabredet, gilt diese Vereinbarung. Jedoch kein Grundsatz
ohne Ausnahme: Erfährt der Arzt am Tag der Operation, dass eine häusliche
Nachbetreuung nicht gewährleistet ist, kann er auf einer stationären Behandlung
bestehen. Stimmt der Patient dem nicht zu, hat er keinen Schadensersatzanspruch
auf Verdienstausfall wegen verpasster Arbeitstage. Auf eine entsprechende
Entscheidung des Amtsgerichts München vom 21. Juli 2011 (Az: 275 C 9085/11) wird
hingewiesen.
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Benzin statt Diesel getankt: Privathaftpflichtversicherung muss
nicht zahlen
Duisburg/Berlin. Betankt der Beifahrer einen PKW während der
Toilettenpause des Autobesitzers versehentlich mit Benzin statt Diesel, wird der
Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. So urteilte das
Landgericht Duisburg (Az: 11 O 105/05) am 5. Juli 2007.
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Ein ungesunder Thermalbadbesuch - Zur Haftung eines Bades für
Bodenbelag im Außenbereich
Coburg/Berlin. Im Außenbereich eines Thermalbades ist mit einem
geringen Höhenunterschied des Bodenbelages zu rechnen. Bei einem Sturz kann
nicht das Thermalbad verantwortlich gemacht werden. Das ergibt sich aus einer
Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 28. Juli 2010 (Az: 21 O 249/10).
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Hohe Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios
Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles
Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in
einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe
Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden
für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (Az: 23 U
249/06).
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Keine Falschberatung bei Abschluss von Lebensversicherungen
Karlsruhe/Berlin. Eine Mutter, die bei dem Abschluss einer
Lebensversicherung auf den Rat einer Versicherungsmaklerin hört und statt des
eigenen Todesfallrisikos das ihres Kindes absichert, wurde nicht zwangsläufig
falsch aufgeklärt und beraten, weil die Versicherungsleistung durch das frühe
Ableben der Mutter schließlich geringer ausfällt als erwartet. Das geht aus
einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Februar 2007 hervor (Az:
15 W 59/05).
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