Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vertragsrecht

 

Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Schwangerschaft

Aber auch andere Rechtsbeziehungen können von einer Schwangerschaft betroffen sein. Das Amtsgericht München hatte sich mit dem Fall auseinanderzusetzen, ob eine Schwangere, die sich nicht mehr in der Lage sah, in ein Fitnessstudio zu gehen, kündigen darf. Grundsätzlich kann ein solcher Fitnessvertrag – wie jeder andere befristete Vertrag auch – aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt nach Ansicht des Gerichts auch dann vor, wenn die werdende Mutter aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs meint, das Fitnessstudio nicht mehr besuchen zu können. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 9. Juni 2010 (AZ: 251 C 26718/09).

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Dauerhaftes Tattoo als Körperverletzung

Karlsruhe/Berlin. Stellt sich ein so genanntes Bio-Tattoo, das nach drei bis sieben Jahren „von selbst“ verschwinden soll, als dauerhaftes Tattoo heraus, so ist das eine rechtswidrige Körperverletzung. Der Betroffene hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Oktober 2008 (AZ: 7 U 125/08).

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Exklusiver Arzttermin muss auch bei Nichterscheinen bezahlt werden

Nettetal/Berlin. Nimmt ein Patient einen ihm von seinem (Zahn-)Arzt eingeräumten Exklusiv-Termin nicht wahr, so muss er dem Arzt ein Ausfallhonorar bezahlen. Voraussetzung ist, dass dem Patienten bekannt war, dass es sich um einen solchen Termin handelt. Von dem Honorar muss nur ein angemessener Eigenanteil des Arztes abgezogen werden, entschied das Amtsgericht Nettetal am 12. September 2006 (AZ: 17 C 71/03). Eine Frist, einen solchen Termin spätestens zwei Tage vorher abzusagen, ist ausreichend.

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Private Krankenversicherung muss teures Hörgerät bezahlen

Regensburg/Berlin. Verordnet ein Arzt ein Hörgerät, sind die Kosten dafür grundsätzlich ungekürzt zu erstatten, auch wenn kein bestimmtes Gerät verschrieben wurde. Der Versicherte muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass es günstigere Hörgeräte ohne besondere Zusatzfunktionen gibt. Das Landgericht Regensburg verurteilte am 7. Juli 2009 (AZ: 2 S 311/08) eine private Krankenversicherung zur vollen Kostenübernahme.

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Vorsicht bei Hausarzttarifen

Karlsruhe/Berlin. Privat Krankenversicherte haben mittlerweile die Auswahl unter verschiedensten Tarifen. Im allgemeinen Sprachgebrauch als „Hausarzttarif“ bezeichnete Tarife machen aber in der Praxis Probleme. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Februar 2009, AZ: IV ZR 11/07, über einen Tarif zu entscheiden, der vorsah, dass eine 100%ige Erstattung der angefallenen Behandlungskosten nur erfolgt, wenn für die Behandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde, für Kinder- und Jugendmedizin oder ein Not- oder Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird bzw. diese eine Überweisung an einen anderen Facharzt vorgenommen haben.

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Nach Jahren noch den Schadensfreiheitsrabatt retten

Berlin. Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.

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Arzt muss Patienten nicht an Behandlungstermine erinnern

Koblenz/Berlin. Ein Patient hat keinen Anspruch darauf, von seinem Arzt an eine Vorsorgeuntersuchung erinnert zu werden. Das gilt auch dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Der Arzt hat seiner Pflicht Genüge getan, indem er auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und seinem Patienten dafür einen Zeitraum nennt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2010 (AZ: 5 U 186/10).

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Eine späte Arztrechnung

München/Berlin. Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erstellung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. So die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. September 2010 (AZ: 213 C 18634/10).

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Auf eigene Kosten

München/Berlin. Will sich ein gesetzlich versicherter Patient privatärztlich behandeln lassen, muss er vor Beginn der Behandlung in der Honorarvereinbarung schriftlich bestätigen, dass er auf eigene Kosten behandelt werden möchte. So entschied das Amtsgericht München am 28. April 2010 (AZ: 163 C 34297/09).

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Fehlerhafter Zahnersatz – Arzthonorar kann zurück verlangt werden

Oldenburg/Berlin (dpa/tmn). Ein Privatpatient hat bei einem fehlerhaften Zahnersatz die Wahl zwischen Erstattung der Nachbehandlungskosten oder Rückerstattung des gezahlten Honorars. Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers des Arztes unbrauchbar ist. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 27. Februar 2008 (AZ: 5 U 22/07) ist dies dann der Fall, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich ist und eine Neuanfertigung zu erfolgen hat.

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