Vertragsrecht
Kündigung eines Fitnessvertrages wegen Schwangerschaft
Aber auch andere Rechtsbeziehungen können von einer
Schwangerschaft betroffen sein. Das Amtsgericht München hatte sich mit dem Fall
auseinanderzusetzen, ob eine Schwangere, die sich nicht mehr in der Lage sah, in
ein Fitnessstudio zu gehen, kündigen darf. Grundsätzlich kann ein solcher
Fitnessvertrag – wie jeder andere befristete Vertrag auch – aus wichtigem Grund
gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt nach Ansicht des Gerichts auch dann
vor, wenn die werdende Mutter aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs meint, das
Fitnessstudio nicht mehr besuchen zu können. Das ergibt sich aus einem Urteil
des Amtsgerichts München vom 9. Juni 2010 (AZ: 251 C 26718/09).
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Dauerhaftes Tattoo als Körperverletzung
Karlsruhe/Berlin. Stellt sich ein so genanntes Bio-Tattoo, das
nach drei bis sieben Jahren „von selbst“ verschwinden soll, als dauerhaftes
Tattoo heraus, so ist das eine rechtswidrige Körperverletzung. Der Betroffene
hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das folgt aus einem Urteil
des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Oktober 2008 (AZ: 7 U 125/08).
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Exklusiver Arzttermin muss auch bei Nichterscheinen bezahlt
werden
Nettetal/Berlin. Nimmt ein Patient einen ihm von seinem (Zahn-)Arzt
eingeräumten Exklusiv-Termin nicht wahr, so muss er dem Arzt ein Ausfallhonorar
bezahlen. Voraussetzung ist, dass dem Patienten bekannt war, dass es sich um
einen solchen Termin handelt. Von dem Honorar muss nur ein angemessener
Eigenanteil des Arztes abgezogen werden, entschied das Amtsgericht Nettetal am
12. September 2006 (AZ: 17 C 71/03). Eine Frist, einen solchen Termin spätestens
zwei Tage vorher abzusagen, ist ausreichend.
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Private Krankenversicherung muss teures Hörgerät bezahlen
Regensburg/Berlin. Verordnet ein Arzt ein Hörgerät, sind die
Kosten dafür grundsätzlich ungekürzt zu erstatten, auch wenn kein bestimmtes
Gerät verschrieben wurde. Der Versicherte muss sich nicht darauf verweisen
lassen, dass es günstigere Hörgeräte ohne besondere Zusatzfunktionen gibt. Das
Landgericht Regensburg verurteilte am 7. Juli 2009 (AZ: 2 S 311/08) eine private
Krankenversicherung zur vollen Kostenübernahme.
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Vorsicht bei Hausarzttarifen
Karlsruhe/Berlin. Privat Krankenversicherte haben mittlerweile
die Auswahl unter verschiedensten Tarifen. Im allgemeinen Sprachgebrauch als
„Hausarzttarif“ bezeichnete Tarife machen aber in der Praxis Probleme. Der
Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Februar 2009, AZ: IV ZR 11/07,
über einen Tarif zu entscheiden, der vorsah, dass eine 100%ige Erstattung der
angefallenen Behandlungskosten nur erfolgt, wenn für die Behandlung ein Arzt für
Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für
Augenheilkunde, für Kinder- und Jugendmedizin oder ein Not- oder
Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird bzw. diese eine Überweisung an einen
anderen Facharzt vorgenommen haben.
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Nach Jahren noch den Schadensfreiheitsrabatt retten
Berlin. Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall
verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit
hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden
selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR
279/08) haben nun viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren
geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.
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Arzt muss Patienten nicht an Behandlungstermine erinnern
Koblenz/Berlin. Ein Patient hat keinen Anspruch darauf, von
seinem Arzt an eine Vorsorgeuntersuchung erinnert zu werden. Das gilt auch dann,
wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Der Arzt hat seiner
Pflicht Genüge getan, indem er auf die Notwendigkeit einer erneuten
Vorsorgeuntersuchung hinweist und seinem Patienten dafür einen Zeitraum nennt.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandsgerichts Koblenz vom 24. Juni 2010
(AZ: 5 U 186/10).
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Eine späte Arztrechnung
München/Berlin. Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst
mit Erstellung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen
Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen.
So die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. September 2010 (AZ: 213 C
18634/10).
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Auf eigene Kosten
München/Berlin. Will sich ein gesetzlich versicherter Patient
privatärztlich behandeln lassen, muss er vor Beginn der Behandlung in der
Honorarvereinbarung schriftlich bestätigen, dass er auf eigene Kosten behandelt
werden möchte. So entschied das Amtsgericht München am 28. April 2010 (AZ: 163 C
34297/09).
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Fehlerhafter Zahnersatz – Arzthonorar kann zurück verlangt
werden
Oldenburg/Berlin (dpa/tmn). Ein Privatpatient hat bei einem
fehlerhaften Zahnersatz die Wahl zwischen Erstattung der Nachbehandlungskosten
oder Rückerstattung des gezahlten Honorars. Voraussetzung ist, dass der
Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers des Arztes unbrauchbar ist. Nach
einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 27. Februar 2008 (AZ: 5
U 22/07) ist dies dann der Fall, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich ist und
eine Neuanfertigung zu erfolgen hat.
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