Vertragsrecht
Private Krankenversicherung: Vor einem Krankenhausaufenthalt
unbedingt den Versicherungsschutz prüfen
Karlsruhe/Berlin. In der Regel brauchen Privatpatienten vor einer
Krankenhausbehandlung keine Abstimmung mit ihrer Krankenversicherung
vorzunehmen. Dass eine Prüfung des tatsächlich vorhandenen Versicherungsschutzes
und gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Krankenversicherer dennoch
empfehlenswert ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. Juni
2009 (Az: IV ZR 212/07).
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Rechtsschutzversicherung muss auch Kosten für Klagen auf einen
Studienplatz übernehmen
Celle/Berlin. Eine Rechtsschutzversicherung muss in einem
bestimmten Rahmen auch die Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. April 2007 (Az:
8 U 179/06) hervor.
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Sturz von der Rutschbahn in der Kinderabteilung eines Kaufhauses
Itzehoe/Berlin. Damit Eltern entspannt einkaufen können, befinden
sich in den Kinderabteilungen der Kaufhäuser häufig Spielecken. Die
Aufsichtspflicht der Eltern müssen die Kaufhäuser dort aber nicht übernehmen.
Die Eltern sind weiterhin gefordert, gerade bei Kindern unter drei Jahren
mögliche Gefahren zu erkennen und sofort einzuschreiten. Dazu das Urteil des
Landgerichts Itzehoe vom 3. Dezember 2009 (Az: 4 O 102/09).
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Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den
Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch
veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das
Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Das ergibt sich aus einem Urteil
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az: 10 U 56/06).
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Wie häufig muss ein Versicherungsnehmer die Beheizung seines
Gebäudes kontrollieren?
Karlsruhe/Berlin. In der kalten Jahreszeit kommt es gelegentlich
in Gebäuden zu Frostschäden an Wasserleitungen, weil die Heizung ausgefallen
ist. Diese Schäden sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei
lediglich vorübergehend nicht genutzten Gebäuden verweigert aber die
Versicherung immer wieder die Leistung mit der Begründung, dass der
Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt hat, die Beheizung hinreichend zu
kontrollieren.
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Wunderkerzen am Weihnachtsbaum: Versicherungsschutz entfällt
Offenburg/Berlin. Wer an seinem Weihnachtsbaum Wunderkerzen
anzündet, verliert bei einem daraus entstehenden Brand seinen
Versicherungsschutz gegenüber der Hausratversicherung. Dies ergibt sich aus
einem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17. Oktober 2002 (Az: 2 O 197/02).
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Piercing-Studio muss ausführlich aufklären
Koblenz/Berlin. Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff
ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftliche
erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam und der Piercer haftet für etwaige
Folgeschäden. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24.
Januar 2006 (Az: 10 O 176/04).
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Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig
Düsseldorf/Berlin. Legt der Bankkunde ein Sparbuch mit einem
Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurückliegt, muss die
Bank das Guthaben immer noch auszahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Bank
beweisen kann, dass sie das Guthaben bereits ausgezahlt hat. Dies geht aus einem
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 18. Juni 2008 (Az: 3 U 39/08)
hervor.
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Auf Baulärm muss in der Beschreibung des Urlaubshotels
hingewiesen werden
Frankfurt a. M./Berlin. Liegen rings um das gebuchte Urlaubshotel
drei Großbaustellen, die täglich 24 Stunden in Betrieb sind, kann der Reisepreis
um 45 Prozent gemindert werden. Dies auch dann, wenn der Baulärm zwar nicht im
Hotel oder auf den Zimmern, sondern im gesamten Außenbereich zu hören ist. Der
Reiseveranstalter kann sich von der Haftung auch nicht dadurch befreien, dass er
im Reisekatalog an anderen Stellen, wie unter „Einleitung zum Reiseziel“ und
„Wissenswertes“ darauf hinweist, dass Großbaustellen in der Nähe sind. Dies geht
aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Januar 2008 (Az:
2/24 S 243/06) hervor.
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Keine Haftung des Reiseveranstalters bei sorgfältiger Kontrolle
Düsseldorf/Berlin. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich für
die Sicherheit seiner Kunden bei allen gebuchten Bestandteilen der Reise
verantwortlich. Verunglückt ein Reisender, haftet der Veranstalter nur dann
nicht, wenn er trotz sorgfältiger Inspektion eine Gefahrenstelle nicht entdecken
konnte. Entscheidend ist, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen
ist. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8. November 2007 (Az: 12 U
222/06).
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