Persönliche Gegenstände eines Lkw-Fahrers bei Unfall versichert
Wenn bei einem Unfall die persönlichen Gegenstände eines
Lkw‑Fahrers beschädigt werden, muss die Haftpflichtversicherung des Halters den
Schaden bezahlen. Der sonst übliche Haftungsausschluss für Schäden an den
transportierten Gegenständen greift hier nicht. Das ergibr sich aus einer
Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 7. August 2014 (AZ: 5 S 201/13).
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Reguliert Versicherung Unfallschaden muss Versicherter dies
hinnehmen
Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie
den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies
hinnehmen. Die Kosten für ein vom Versicherten beauftragtes Gutachten zum Beweis
seiner Unschuld muss sie nicht erstatten. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts
München vom 5. Juli 2013 (AZ: 331 C 13.903/12) wird hingewiesen.
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Illegales Filesharing - Umfang der Prüfpflichten
Rostock/Berlin. Besteht der Verdacht, dass von einem
Internetanschluss aus illegal Filme zum Tausch angeboten werden, muss der
Anschlussinhaber die Nutzung seines Anschlusses kontrollieren. Dabei reicht es
aus, wenn er gegenüber seinen volljährigen Töchtern und ihren Freunden als
weiteren Nutzern deutlich macht, dass Rechtsverletzungen über den Anschluss zu
unterlassen sind. Eine Sperrung des WLAN-Zugangs ist bei Volljährigen nicht
notwendig. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock vom
31. Januar 2014 (AZ: 3 O 1153/13).
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Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing über Gästenetzwerk
Koblenz/Berlin. Klärt ein Hotelbetreiber seine Gäste und
Angestellten darüber auf, dass über das Hotel-Netzwerk keine Rechtsverstöße
begangen werden dürfen, haftet er nicht im Falle eines illegalen Filesharing.
Auch reicht es aus, wenn das Netzwerk das bei Auslieferung aktuelle
Verschlüsselungsprogramm aufweise, so das Amtsgericht Koblenz am 18. Juni 2014
(AZ: 116 C 145/14).
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Arzt muss Patienten von sich aus auf Nachbesserungsbedarf
hinweisen
Hamm/Berlin. Ein Zahnarzt macht einen groben Fehler, wenn er
einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf nach Hause schickt, dass eine
von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Der Zahnarzt muss dem
Patienten dann Schmerzensgeld zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des
Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts
Hamm vom 12. September 2014 (AZ: 26 U 56/13).
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Falsch beraten - Werkstatt muss zahlen!
Oldenburg/Berlin. Wird man von einer Werkstatt falsch beraten,
bekommt man den Schaden ersetzt. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 26.
Juni 2014 (AZ: 1 U 132/13) einer Autofahrerin 6.250 Euro als Nutzungsausfall
zugesprochen.
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