Kunst ist ein hohes Gut - zur Höhe des Honorars eines Musikers
Coburg/Berlin. Kunst ist ein hohes Gut - aber ist es auch ein
teures? Hat eine Musikergruppe mit ihrer Agentur keine konkrete Vereinbarung
über die Gage getroffen, muss sie nachweisen, dass mehr vereinbart war, als
ihnen gezahlt wurde. Ansonsten kann die Agentur den in den vorhergehenden Jahren
üblichen Anteil am Kartenverkauf zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des
Landgerichts Coburg vom 18. Dezember 2012 (AZ: 22 O 420/12) wird hingewiesen.
Eine Musikgruppe tritt überwiegend im Umfeld von Dinner-Shows
auf. Mit ihrer Agentur hatte sie lediglich einen mündlichen Vertrag geschlossen.
Die Parteien waren sich nur darüber einig, dass sich das Honorar der Musiker
nach der Anzahl der verkauften Karten und deren Preis bestimme. Alles Weitere
war zwischen ihnen streitig. Die Agentur hatte den Musikern zusammen 12 bis
13,50 Euro pro verkaufte Karte ausbezahlt. Die klagenden drei Musiker
behaupteten, dass die Einnahmen wesentlich höher gewesen seien und ihnen 75
Prozent hiervon zustünden. Deswegen klagten sie knapp 10.000 Euro von ihrer
Agentur ein. Diese argumentierte, dass sie nicht nur Agent der Musiker, sondern
auch Veranstalter der Dinner-Shows gewesen sei. Sie habe absprachegemäß zwischen
4 Euro und 4,50 Euro pro Gast an jeden der Musiker ausgezahlt. Zwischen 2004 und
2011 hätten die Musiker dies ohne Widerspruch akzeptiert.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Die Musiker hätten die angebliche
Vergütungsvereinbarung nicht nachweisen können, so die Richter. Zum einen
widersprachen sich ihre Aussagen zu der behaupteten Vereinbarung. Darüber hinaus
waren sie davon überzeugt, dass die Firma nicht nur die Agentur der Musiker,
sondern auch Veranstalter der Dinner-Shows gewesen war. Sie habe sich um die
gesamte Organisation von der Werbung bis zur Abrechnung und Abführung von
Steuern gekümmert. Daher hielt es das Landgericht für nicht überzeugend, dass
den Klägern 75 Prozent des sogenannten Künstleranteils der Kartenverkaufspreise
zustehen sollten. Darüber hinaus habe die Agentur für die Musiker die Beiträge
der Künstlersozialversicherung bezahlt. Daher gebe es keinen Grund, warum die
Musiker mehr erhalten sollten als die bisher ausgezahlte Gage.
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