Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig

 

Karlsruhe/Berlin. Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig. Das ergibt sich aus der wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 6. Juli 2011 (AZ: VIII ZR 293/10).

Der Kläger kaufte einen Vorführwagen und schloss beim Kauf eine Zusatzgarantie ab, die kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz bei Material- oder Herstellungsfehlern umfasst. Die Garantie begann nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie, allerdings mit der Einschränkung, dass das Fahrzeug gemäß Serviceheft beim Vertragshändler unter ausschließlicher Verwendung von Originalteilen gewartet wird. Im Serviceheft stand, dass das Fahrzeug jährlich oder nach einer Fahrleistung von jeweils 20.000 Kilometern gewartet werden solle. Bei einem Kilometerstand von 69.580 km trat an dem Fahrzeug ein Defekt an der Dieseleinspritzpumpe auf, für dessen Reparatur der Halter beim Vertragshändler 3.000 Euro bezahlte. Anlässlich der Reparatur ließ er auch die 60.000-Kilometer-Inspektion nachholen. Dies nahm der Hersteller zum Anlass, die Ersatzforderung aus der Zusatzgarantie zu verweigern. Sein Argument: Die verspätet durchgeführte Inspektion sei ursächlich für den eingetretenen Defekt.

Während die Vorinstanzen der Herstellerbegründung folgten, entschied der BGH zugunsten des Halters. Habe der Halter für die Zusatzgarantie bezahlt, dürfe eine Klausel die Leistung nicht einfach von der Einhaltung der Wartungsintervalle abhängig machen. Eine solche Klausel sei nur dann denkbar, wenn sie die Garantieleistungen auch davon abhängig mache, dass die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich sei. Ansonsten liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.

 

 

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