Weniger Schmerzensgeld bei freiwilliger "Risikofahrt"
Berlin. Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins
Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht
ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies
entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (Az.: 12 U 058/04).
Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt,
obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er
schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelehmt. Die
Versicherung zahlte ihm rund 40.000,00 Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung
lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein
Mitverschulden.
Die Richter schlossen sich dieser Meinung an. Wer sich
wissentlich zu einem angetrunkenen Autofahrer ins Auto setzt, treffe ein
erhebliches Mitverschulden. Daher wies das Gericht mit seinem Urteil die Klage
des Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld ab.
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