"Idiotentest" auch für Radfahrer
Berlin. Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten
vorzulegen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg
vom 29. November 2005 (AZ: 1 B 495/05).
Ein Fahrradfahrer war nachts einer Polizeistreife wegen seines
Fahrstils aufgefallen - er fuhr in Schlangenlinien und konnte sich kaum noch auf
dem Rad halten. Die Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von
2,39 Promille. Dies wurde der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, die den
Radfahrer zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, dem sogenannten "Idiotentest"
aufforderte. Der Mann unterzog sich einem solchen Test nicht, sondern reichte
lediglich eine Bescheinigung des Arbeitsmedizinischen Dienstes seiner
Berufsgenossenschaft ein. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis,
wogegen der Mann klagte.
Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Auch die erstmalige
Teilnahme eines Fahrradfahrers am Straßenverkehr mit einer sehr hohen
Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an seiner Kraftfahreignung aufkommen. Die
Straßenverkehrsbehörde sei somit berechtigt, den "Idiotentest" einzufordern.
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