Unfall mit Sommerreifen im
Winter: Voller Schadensersatz?
Wer im
Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall seinen
Versicherungsschutz. Vielleicht nicht immer vollständig, doch zumindest
teilweise kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Es kommt darauf an,
ob einem Autofahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.
So hat das Amtsgericht Papenburg in einer
Entscheidung vom 10. März 2016 (AZ: 20 C 322/15) einem Autofahrer, der an einem
Januarmorgen gegen fünf Uhr
mit Sommerreifen unterwegs war und
einen
Unfall hatte, den vollen Schadensersatz
zugebilligt. Es entschied, dass den Autofahrer trotz der Sommerreifen an seinem
Wagen jedenfalls subjektiv kein
Verschulden trifft.
Wegen der Unfallgefahr ist es für Autofahrer
immer riskant, in der kalten Jahreszeit statt mit Winterreifen mit Sommerreifen
unterwegs zu sein. Auch liegt dann ein verkehrswidriges Verhalten eines
Autofahrers vor.
Als der Autofahrer von der Fahrbahn abkam und
gegen einen Baum prallte, lag die Temperatur bei 1,8 Grad, die relative
Luftfeuchtigkeit bei 87,1 Prozent. Es lag weder
Schnee noch fiel Regen, die Straße war
trocken. Auch gab es kein Glatteis. Dennoch reduzierte die Versicherung den
Versicherungsschutz und regulierte von dem Schaden in Höhe von rund 5.400 Euro
nur 50 Prozent. Die Versicherung wies darauf hin, dass der Autofahrer statt mit
Winterreifen am Wagen mit Sommerreifen unterwegs gewesen sei.
Auf die restlichen 50 Prozent klagte der
Autofahrer mit der Hilfe seines Anwalts und konnte sich gegen die
Versicherung durchsetzen. Das Gericht
verurteilte die Versicherung, den Schaden komplett zu übernehmen. Zwar fand auch
das Gericht, dass es geboten gewesen wäre, bei diesen Wetterverhältnissen mit
Winterreifen zu fahren. Jedoch sah es trotz der Sommerreifen kein erheblich
gesteigertes Verschulden des Autofahrers. Dass es zu dem Unfall gekommen sei,
weil der Mann mit den Sommerreifen mit der zulässigen Geschwindigkeit gefahren
sei, dränge sich nicht auf. Auch habe es bei der Fahrt ganz generell keinerlei
Probleme gegeben.
Daher sah das Gericht in dem Verhalten des
Autofahrers trotz der Sommerreifen am Wagen keine grobe Fahrlässigkeit.
Außerdem, so das Gericht, „kann auch nicht zwingend davon ausgegangen werden,
dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre, wenn der Kläger mit Winterreifen
gefahren wäre.“ Dieser Fall zeigt, dass man mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich
seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen kann.
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