Illegales
Autorennen auch ohne Verabredung?
Illegale Autorennen sind derzeit in aller Munde. Die Fahrer dieser Autorennen
bringen dabei nicht nur sich, sondern auch andere in Lebensgefahr. Ihnen drohen
Bußgelder und Fahrverbot. Damit es sich um ein illegales Autorennen handelt,
muss üblicherweise eine Verabredung der Raser vorliegen. Ziel des Autorennens
muss es sein, zu gewinnen. Was gilt aber bei einem spontanen Autorennen?
Auch bei einem „wilden“ Rennen von nur zwei
Fahrern handelt es sich um ein illegales Autorennen. Es reicht, wenn es um das
Fahren mit Höchstgeschwindigkeit geht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung
des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 25. Oktober 2016 (AZ: 2 Ss (OWi) zu
102 90/16).
Ein 20-jähriger Mann hatte sich Mitte Januar
2016 im Stadtgebiet von Cloppenburg mit einem anderen Autofahrer ein Wettrennen
geliefert. Die beiden Raser fuhren mit Höchstgeschwindigkeit. Es roch nach Gummi
und stark beanspruchten Reifen.
Das Amtsgericht Cloppenburg verhängte
daraufhin eine
Geldbuße gegen die Raser in Höhe von
400 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Der Fahrer wollte dies nicht
akzeptieren. Er meinte, es liege gar kein illegales Autorennen vor. Es fehle am
wettbewerblichen Charakter der Autofahrt.
Das OLG bestätigte aber die erste Instanz und
die Strafen für den Raser. Auch bei einem nicht organisierten, so genannten
wilden Autorennen von nur zwei Fahrern liegt ein illegales Autorennen im Sinne
der Straßenverkehrsordnung vor.
Beiden Fahrern sei es gerade auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten angekommen. Auch wenn es den Fahrern nicht
um die Ermittlung eines Siegers geht, sondern eben nur um möglichst schnelles
Fahren, liege ein illegales Autorennen vor.
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