60.000 Euro Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Naumburg/Berlin. Im Gegensatz zu früher können Unfallopfer in
Deutschland auch größere Summen Schmerzensgeld erhalten. Nach einem
Verkehrsunfall steht einem Schwerverletzten mit Hirnschaden, der sechs Monate
später seinen Verletzungen erliegt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro
zu. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg am 26. März 2015 (AZ: 2 U
62/14).
Bei einem Verkehrsunfall wurde der Mann schwer verletzt. Er
erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Die Verletzungen hatten den Verlust des
Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit zur Folge. Sechs Monate später starb
der Mann nach acht Operationen.
An dem Unfall trug überwiegend ein Lkw-Fahrer die Schuld. Er
hatte die Vorfahrt missachtet. Da auch der andere Autofahrer nicht richtig
aufgepasst hatte, gab es eine Haftungsverteilung von 25 Prozent zu 75 Prozent
zulasten des Lkw-Fahrers.
Nach Auffassung des Gerichts steht dem Verstorbenen Jahr ein
Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu - bei einer 75 %-igen Haftung des
Unfallgegners, also 45.000 Euro. Es wies ausdrücklich darauf hin, dass entgegen
früherer Rechtsprechung bei schweren Hirnschäden nicht bloß ein symbolisches
Schmerzensgeld gezahlt werden müsse. Das Gericht hatte bei der Entscheidung auch
die Überlebenszeit - somit die Leidenszeit bis zum Tod - von sechs Monaten
berücksichtigt.
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