Handyaufladen gilt als Benutzung
Oldenburg/Berlin. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt
ist verboten. Dazu gehört auch die Nutzung als Navigationsgerät. Aber auch schon
das Aufladen des Mobiltelefons ist verboten. Dazu gehört ebenfalls der Vorgang,
um es zum Aufladen anzuschließen. Das besagt eine Entscheidung des
Oberlandesgerichts Oldenburg vom 7. Dezember 2015 (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15).
Der Lkw-Fahrer fuhr auf einer Autobahn. Die Polizei
beobachtete, wie er ein Handy in der Hand hielt, um es zum Laden abzuschließen.
Er sollte ein Bußgeld von 60 Euro zahlen.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Nutzung eines Mobil-
oder Autotelefons sei für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten. Das
gelte immer dann, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse. Daher
stelle das Anschließen eines Handys zum Laden ebenfalls eine Nutzung des
Mobiltelefons dar. Mit den Vorschriften solle gewährleistet werden, dass ein
Fahrzeugführer beide Hände für die „Bewältigung der Fahraufgabe“ frei nutzen
könne.
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