Blutprobe bei Verdacht auf Cannabiskonsum ohne richterliche
Anordnung
München/Berlin. Das Ergebnis einer Blutprobe ohne vorherige
richterliche Anordnung kann verwertbar sein. Mit der Verwertung einer solchen
Blutprobe hat das Amtsgericht in München am 14. April 2015 (AZ: 953 OWi 434 Js
211506/14) einen Autofahrer wegen Fahrens unter Drogen zu einer Geldbuße von 500
Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Üblicherweise bedarf es bei der
Blutprobe der Anordnung durch einen Richter.
Der Mann fuhr Auto, obwohl er am Tag zuvor vier bis fünf
Joints geraucht hatte. Er geriet gegen 11:30 Uhr in eine allgemeine
Verkehrskontrolle. Den beiden kontrollierenden Polizeibeamten fielen seine
zitternden und schwitzenden Hände und seine geröteten, glasigen Augen auf. Nach
der Frage nach Drogenkonsum willigte der Mann schriftlich in eine Blutentnahme
ein. In der Rechtsmedizin wurden zunächst die üblichen Tests mit ihm
durchgeführt. Als dann die Blutentnahme stattfinden sollte, waren bereits
eineinhalb Stunden seit der Verkehrskontrolle vergangen. Der Münchner weigerte
sich nun plötzlich, die Blutentnahme vornehmen zu lassen. Daraufhin ordnete
einer der Polizeibeamten eine sofortige Blutentnahme gegen den Willen des
Münchners an. Dies wurde damit begründet, dass wegen des Zeitverlustes bei
Einholung der richterlichen Entscheidung und der Verzögerung der Blutentnahme
der Beweiswert gefährdet würde. Der Drogenkonsum wurde im Blut nachgewiesen.
Das Gericht nutzte das Ergebnis der Blutprobe, obwohl diese
gegen den Willen des Betroffenen und ohne richterliche Anordnung erfolgt war.
Die Blutprobe sei nicht willkürlich gewesen. Es sei darum gegangen, weitere
Verzögerungen zu vermeiden. Das Ergebnis der Blutuntersuchung sei selbst dann
verwertbar, wenn sich der Polizeibeamte bei der Anordnung der Blutentnahme etwa
über die Gefahr des Beweisverlustes geirrt haben sollte.
Auch habe der Mann zunächst eingewilligt, sodass die
Polizeibeamten bis zum Widerruf der Einwilligung davon hätten ausgehen können,
dass keine richterliche Entscheidung notwendig sein würde. Die Entscheidung sei
daher nicht willkürlich dem Richter entzogen worden.
◄
zurück
|