Jugendliche Autofahrer haften nach Unfall
Brandenburg/Berlin. Ein 17- und ein 12-Jähriger haften für
Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug
verursachen. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 20. November
2012 (AZ: 6 U 36/12).
Die Jugendlichen bastelten an einem abgemeldeten Auto. Der
17-Jährige, der keine Fahrerlaubnis besaß, machte mit dem Wagen auf einem
Privatgrundstück Fahrübungen und bot dem Jüngeren an, ebenfalls eine Runde zu
drehen. Der setzte sich auf den Schoß des Älteren ans Steuer. Beim Anfahren
machte das Fahrzeug einen Satz nach vorn und prallte gegen ein dort geparktes
Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte nicht, da das Auto abgemeldet war.
Die beiden minderjährigen Fahrer hätten angesichts ihres
Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen und nach dieser Einsicht
handeln können, so die Richter. Deshalb könne der Halter des beschädigten
Fahrzeugs von den Jugendlichen und von der Eigentümerin des Unfallfahrzeugs
Schadensersatz beanspruchen. Insgesamt mussten sie rund 3.800 Euro zahlen.
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