Ast fällt auf Auto: Stadt nicht immer für Schaden haftbar
Brandenburg. Ob Kratzer im Lack oder Beule im Wagen: Wenn ein
herabgefallener Ast das Auto beschädigt, ist nicht immer die Stadt
verantwortlich. Diese haftet zum Beispiel nicht für den Zustand wenig befahrener
Straßen.
Eine Stadt haftet nicht zwangsläufig für Schäden an einem
parkenden Auto am Straßenrand, die durch einen herabgefallenen Ast verursacht
wurden. Zwar ist die Stadt verantwortlich für den Zustand der Straßen und das
Beseitigen von Gefahren etwa durch Straßenbäume. Ein Baum in einem breiten
Grüngürtel entlang einer kleinen, wenig befahrenen Straße sei davon aber
ausgenommen, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.:
2 U 16/10) ergibt.
In dem Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen an einer
unbefestigten Straße in vier bis fünf Metern Entfernung zu einem verwilderten
städtischen Grünstreifen abgestellt. Aus einem Baum stürzte ein Ast auf das
Fahrzeug. Der Halter forderte von der Stadt 3500 Euro Schadenersatz. Das Gericht
wies die Klage ab. Der Baum sei nicht zu der wenig befahrenen Straße zu rechnen,
er trete aus dem übrigen Bewuchs nicht heraus.
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