Kein Beweis mit unscharfem Frontfoto
Bamberg/Berlin. Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss
deutlich sein, um den Betroffenen zu überführen. Ist das nicht der Fall, muss
der Richter detailliert darlegen, warum er den Fahrer dennoch identifizieren
konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild reicht nicht aus, entschied das
Oberlandesgericht Bamberg am 22. Februar 2012 (AZ: 2 Ss OWi 143/12). Damit hob
das Gericht eine Entscheidung des Amtsgerichts auf.
Eine Autofahrerin wurde wegen ungenügenden
Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Der Richter des
Amtsgerichts identifizierte die Frau pauschal anhand eines Frontfotos der
Videoüberwachungsanlage. Tatsächlich war die Frau aber nur schwer auf dem Bild
zu erkennen: Die Kinnpartie wurde durch Armaturenbrett und Lenkrad verdeckt, die
Augenpartie samt der Augenbrauen durch eine große Sonnenbrille. Daher hob das
Oberlandesgericht das Urteil wieder auf. Der Richter des Amtsgerichts hätte die
auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben
müssen, die ihm die Identifizierung ermöglicht hätten. Das Urteil wurde dem
Amtsgericht zur erneuten Entscheidung vorgelegt.
◄
zurück
|