Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten
Berlin. Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein
- und dies unabhängig von der in Flensburg eingetragenen Punktezahl. Das
Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am 10. September 2012 (AZ: 4 L 271.12) die
Entziehung der Fahrerlaubnis auch in dem Fall, dass der Führerscheininhaber
bloße Ordnungsvorschriften häufig oder fortlaufend nicht einhält.
In dem Fall beging ein Autofahrer mit zwei auf ihn
zugelassenen Wagen in acht Monaten 127 Parkverstöße und 17
Geschwindigkeitsüberschreitungen. Daraufhin entzog ihm die zuständige Behörde
mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung. Eine
Fahrerlaubnis könne nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister,
sondern auch dann entzogen werden, wenn sich der Führerscheininhaber aus anderen
Gründen als ungeeignet erwiesen habe. Parkverstöße seien für die Beurteilung der
Fahreignung relevant, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häuften,
dass sich dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber
Verkehrsvorschriften jeder Art zeige. Dies sei dann anzunehmen, wenn - wie hier
- auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verstoß anfalle. Der
Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr, die in seiner unangemessenen
Einstellung zu den Rechtsvorschriften liege, die einem geordneten Straßenverkehr
dienten.
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