Beschimpfungen anderer Mieter
rechtfertigen Kündigung
Coburg/Berlin. Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft,
darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden
unerträglich stört. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25.
September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).
Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit
Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der
Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich
der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit
Erfolg auf Räumung der Wohnung.
Nach Ansicht des Richters kann die Wirksamkeit der fristlosen
Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer
ordentlichen Kündigung beendet hat. Durch die wiederholten derben Beleidigungen
hat der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung ist
daher entbehrlich. Im Übrigen hat sich der Mieter nicht einmal durch die
Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.
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